Fördergeld-Beratung: BAFA · KfW · ILB
Diplom-Bauingenieur (FH) · Zertifizierter Energieberater
Unabhängig · Antrag vor Auftragsvergabe · Begleitung bis zur Auszahlung
Region Berlin & Brandenburg
Wir holen für Sie das Maximum aus BAFA, KfW und ILB Brandenburg heraus — von der Heizungsförderung (bis zu 70 %) über Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zur förderfähigen Baubegleitung. Wir prüfen Ihr Vorhaben, stellen die Anträge korrekt und rechtzeitig — immer vor der Auftragsvergabe — und begleiten bis zur Auszahlung. Unabhängig und ohne Verkaufsinteresse, als Diplom-Bauingenieur (FH) und zertifizierter Energieberater.
„Sie finden auf dieser Website keine Stockfotos und keine Werbebilder. Das ist Absicht: Unsere Arbeit überzeugt durch Fachkompetenz — nicht durch Marketing-Bilder. Was zählt, sind 25 Jahre Erfahrung als Bauingenieur, hunderte abgewickelte Förderprojekte und der direkte persönliche Kontakt — nicht der perfekte Bildband.“
— Markus Matz, Dipl.-Bauingenieur (FH)Von BAFA über KfW und die ILB Brandenburg bis zum Steuerbonus — die wichtigsten Programme mit ihren Höchstwerten. Bedingungen, Kombinationsmöglichkeiten und ein Rechenbeispiel zu jedem Programm finden Sie weiter unten.
Wobei wir Ihr Fördergeld holen
Von der Förderfähigkeitsprüfung über die Antragstellung bei BAFA, KfW und ILB inklusive aller technischen Nachweise bis zur förderfähigen Baubegleitung — unabhängig, ohne Verkaufsinteresse und mit Fokus auf die maximale Förderquote für Ihr Vorhaben.
Unabhängige Beratung beim Kauf oder Verkauf von Immobilien — Zustandsbewertung, technische, finanzielle und energetische Einschätzung, Kostenschätzung für erforderliche Sanierungsmaßnahmen.
→ Mehr erfahrenSie haben bereits eine Firma für Ihre energetische Sanierungsmaßnahme gefunden und möchten dafür Fördergeld von BAFA oder KfW erhalten? Wir prüfen Ihr Angebot und übernehmen die erforderlichen Formalitäten, damit Sie Ihre Förderung erhalten.
→ Mehr erfahrenSpezialisierte Energieberatung für Wohnungseigentümergemeinschaften — von der Bestandsanalyse über den gemeinschaftlichen Sanierungsfahrplan bis zur Fördermittelbeantragung.
→ Mehr erfahrenBeratung zu möglichen und geeigneten Fördergeldern sowie Beantragung von BAFA- und KfW-Förderungen — wir kümmern uns um den gesamten Prozess, damit kein Geld liegen bleibt.
→ Mehr erfahrenBeratung und Planung beim Umstieg auf erneuerbare Wärme — inkl. Heizlastberechnung und BEG-Förderantrag. Klimageräte sind Luft-Luft-Wärmepumpen und genauso förderbar. Ehrliche Beratung unter wirtschaftlichen Aspekten.
→ Mehr erfahrenBetreuung Ihrer gesamten Sanierungsmaßnahme vor Ort — wir übernehmen von Anfang bis Ende. Auch helfen wir bei der Auswahl einer geeigneten Handwerksfirma. Profitieren Sie von unserem Netzwerk und unserer Erfahrung.
→ Mehr erfahrenMaßgeschneiderter iSFP gemäß GEG — mit konkreten Maßnahmen, Prioritäten und maximaler Förderoptimierung für Ihr Gebäude.
→ Mehr erfahrenVollständige Begleitung auf dem Weg zum KfW-Effizienzhaus — von der Erstberatung und Antragstellung über die Baubegleitung bis zur abschließenden Bestätigung für den Fördermittelabruf.
→ Mehr erfahrenVerpflichtendes Energieaudit für nicht-KMU-Unternehmen — systematische Analyse aller Energieträger mit klaren Handlungsempfehlungen.
→ Mehr erfahrenGEG-Nachweis bzw. EnEV-Nachweis für Ihre Immobilie — wir berechnen und erstellen den Nachweis für Neubau, Sanierung oder Erweiterung normgerecht und behördenfähig.
→ Mehr erfahrenRaumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 als Grundlage für die korrekte Auslegung Ihrer Heizanlage. Auf Wunsch inkl. Empfehlungen zur besseren Auslegung Ihrer Heizflächen.
→ Mehr erfahrenBauteilnachweise für vorhandene oder geplante Bauteile inkl. neuer Dämmung — Taupunktausfall, Temperaturschichtung, Wärmespeicherkapazität, Dämmeigenschaften, Diffusionsfähigkeit und Abtrockungsverhalten.
→ Mehr erfahrenUnabhängige gutachterliche Bestandsaufnahme und Bewertung von Bauschäden — als Grundlage für Versicherungen, Gerichte, Käufer oder Eigentümer.
→ Mehr erfahrenSystematische Ursachenermittlung bei Feuchtigkeitsproblemen — Thermografie, Feuchtemessung, Taupunktanalyse und Bewertung von Bauphysik und Konstruktionsmängeln.
→ Mehr erfahrenPrüfung und Beurteilung von Abdichtungsmängeln an Keller, Dach, Fassade und Terrasse — mit fundierter Schadensursachenanalyse und konkreten Instandsetzungsempfehlungen.
→ Mehr erfahrenGanzheitliche Begutachtung von Bauschäden aller Art — Rissbildung, Setzungsschäden, Wärmebrücken, mangelhafte Ausführungen — mit schriftlichem Gutachten.
→ Mehr erfahrenProfessionelle Ursachenanalyse bei Schimmelpilzbefall — Feuchtigkeits- und Wärmebrückendiagnose, Schadensbeurteilung und Maßnahmenempfehlungen zur dauerhaften Beseitigung.
→ Mehr erfahrenUnabhängige technische Beratung beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken und Immobilien — Zustandsbewertung, energetische Einschätzung und Kostenschätzung.
→ Mehr erfahrenAls Diplom-Bauingenieur (FH), Bausachverständiger und Energieberater schützen wir Sie vor teuren Fehlkäufen — Bausubstanz, Feuchtigkeit, Energiezustand und Sanierungskosten in einem Termin.
Fördergeld 2026
Zu jedem Förderprogramm finden Sie unten eine eigene Tabelle mit den Konditionen 2026 — jeweils mit einem konkreten Rechenbeispiel. Mehrere Programme lassen sich oft kombinieren; wir prüfen für Ihr Vorhaben, wie Sie das Maximum herausholen.
Zuschuss für einzelne energetische Maßnahmen an Bestandsgebäuden (älter als 5 Jahre). Grundförderung 15 %, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) 20 %. Antrag vor Auftragsvergabe, Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich.
| Maßnahme | Fördersatz | Max. förderf. Kosten je WE / Jahr | Max. Zuschuss je WE |
|---|---|---|---|
| Gebäudehülle — Dämmung Wand, Dach, Geschossdecke, Boden; Fenster & Außentüren | 15 % (+ 5 % mit iSFP) | 30.000 € ohne / 60.000 € mit iSFP | 4.500 € / 12.000 € |
| Anlagentechnik — außer Heizung, z. B. Lüftung mit Wärmerückgewinnung | 15 % (+ 5 % mit iSFP) | 30.000 € ohne / 60.000 € mit iSFP | 4.500 € / 12.000 € |
| Heizungsoptimierung — hydraul. Abgleich, Pumpentausch, Flächenheizung, MSR-Technik | 15 % (+ 5 % mit iSFP) | 30.000 € | 4.500 € / 6.000 € |
| Fachplanung & Baubegleitung — durch Energieeffizienz-Experten | 50 % | förderf. Kosten gedeckelt: 5.000 € (EFH/ZFH); MFH 2.000 €/WE, insgesamt max. 20.000 € (je Kalenderjahr) | 2.500 € (EFH) / bis 10.000 € (MFH) |
Technische Mindestanforderungen (strenger als das GEG), u. a.: Außenwand U ≤ 0,20 · Dach U ≤ 0,14 · Geschossdecke/Boden U ≤ 0,25 · Fenster U ≤ 0,95 W/(m²K).
Vier typische Konstellationen — jeweils Schritt für Schritt gerechnet:
Rechenbeispiel 1 — Totalsanierung EFH mit iSFP, auf zwei Kalenderjahre verteilt
Hüllmaßnahmen gesamt 115.000 €. Mit iSFP sind 60.000 € je Wohneinheit und Kalenderjahr förderfähig — daher zwei Anträge in zwei Jahren:
| Maßnahme | förderfähig | Satz | Zuschuss |
| Antrag 1 · Sep 2026 — Fassade + Fenster | 60.000 € | 20 % | 12.000 € |
| Antrag 2 · Jan 2027 — Dach + Kellerdecke | 55.000 € | 20 % | 11.000 € |
| Energetische Baubegleitung | 7.500 € | 50 % | 3.750 € |
| Gesamtzuschuss | 26.750 € | ||
Ohne Aufteilung wären pro Jahr nur 60.000 € förderfähig — für die restlichen 55.000 € gäbe es keine Förderung. Baubegleitung: 50 % bis 5.000 € je Kalenderjahr (hier über zwei Jahre). Jede Maßnahme muss vor Auftragsvergabe beantragt werden.
Rechenbeispiel 2 — Dachsanierung EFH mit iSFP, 55.000 €
| Maßnahme | förderfähig | Satz | Zuschuss |
| Dach (mit iSFP förderfähig bis 60.000 €) | 55.000 € | 20 % | 11.000 € |
| Baubegleitung vor Ort + Fördergeldservice | 3.000 € | 50 % | 1.500 € |
| Gesamtzuschuss | 12.500 € | ||
Netto-Honorar des Fördergeldservice: 1.500 €. Eigenanteil Dach: 44.000 €.
Rechenbeispiel 3 — Fenstertausch EFH ohne iSFP, 25.000 €
| Zuschuss Fenster (15 % von 25.000 €, förderfähig bis 30.000 €) | 3.750 € |
| abzüglich Netto-Honorar Fördergeldservice (Fachplanung 1.300 €, davon 50 % bezuschusst) | − 650 € |
| Netto-Vorteil | 3.100 € |
Ohne iSFP lohnt sich der Aufwand vor allem bei größeren Maßnahmen — hier trägt der Zuschuss die Servicekosten aber klar.
Rechenbeispiel 4 — Mehrfamilienhaus (25 WE), Dachsanierung ohne iSFP, 200.000 €
| Maßnahme | förderfähig | Satz | Zuschuss |
| Dachsanierung (25 WE) | 200.000 € | 15 % | 30.000 € |
| Planung & Baubegleitung (Deckel 20.000 €) | 20.000 € | 50 % | 10.000 € |
| Gesamtzuschuss | 40.000 € | ||
Ohne iSFP förderfähig bis 30.000 € je WE (× 25 = 750.000 €) — die 200.000 € liegen darunter. Baubegleitung bei MFH gedeckelt auf 20.000 € (2.000 €/WE); tatsächliche Kosten 25.000 €, Netto-Honorar 15.000 €. Mit iSFP stiege der Dach-Satz auf 20 % (40.000 € statt 30.000 €).
Die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen ist auf 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt — mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt diese Grenze auf 60.000 €. Entscheidend ist das Wort Kalenderjahr: Wer umfangreicher saniert, kann die Obergrenze in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zweimal nutzen und so bis zu 120.000 € förderfähige Kosten geltend machen (20 % = bis zu 24.000 € Zuschuss, zzgl. Baubegleitung).
Diese Doppel-Nutzung der 60.000-€-Jahresgrenze über zwei Anträge ist gängige Praxis — sie hängt aber davon ab, dass die Maßnahmen sauber getrennt sind und jede vor ihrer Auftragsvergabe im richtigen Kalenderjahr beantragt wird. Wird das nicht beachtet, kann die Förderung für die zweite Tranche verloren gehen.
So funktioniert es in der Praxis:
Worauf es ankommt:
Und die Heizung kommt obendrauf:
Die Höchstgrenzen für die Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle (BAFA) und für den Heizungstausch (KfW) gelten unabhängig voneinander. Zu den bis zu 60.000 € förderfähigen Kosten für die Gebäudehülle (mit iSFP) kommen also noch einmal bis zu 30.000 € förderfähige Kosten für eine neue Wärmepumpe hinzu — pro Wohneinheit und Jahr sind so bis zu 90.000 € förderfähige Ausgaben möglich. Beispiel: 60.000 € Hülle (BAFA, 20 % = 12.000 €) plus 30.000 € Wärmepumpe (KfW 458, bis zu 70 % = bis 21.000 €). Die Heizungsförderung läuft über die KfW und schmälert die BAFA-Grenze für die Hülle nicht.
Ob sich die Aufteilung für Ihr Vorhaben lohnt und wie die Pakete am besten geschnitten werden, prüfen wir individuell — und übernehmen die fristgerechte Antragstellung. Stand: Juni 2026; maßgeblich ist die aktuelle BEG-EM-Richtlinie.
Zuschuss für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle oder Anschluss an ein Wärmenetz) im Bestand. Die Boni sind kombinierbar, aber gedeckelt bei 70 %.
| Bestandteil | Fördersatz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | für alle förderfähigen Heizungsarten |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | 20 % | Selbstnutzer; Austausch einer funktionstüchtigen alten Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder ≥ 20 Jahre alten Gasheizung (bis 2028, danach abschmelzend) |
| Einkommens-Bonus | 30 % | Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr |
| Effizienz-Bonus | 5 % | Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Wärmequelle Erdreich/Wasser/Abwasser |
| Maximaler Fördersatz | 70 % | Obergrenze für alle Boni zusammen |
| Emissionsminderungszuschlag | + 2.500 € (pauschal) | Biomasseheizungen mit Staubgrenzwert ≤ 2,5 mg/m³ |
Max. förderfähige Kosten: 30.000 € für die erste Wohneinheit, + 15.000 € je 2.–6. WE, + 8.000 € je weitere WE. Antrag vor Auftragsvergabe (Vertrag mit aufschiebender Bedingung).
Rechenbeispiel — Wärmepumpe im EFH, Kosten 30.000 €
Selbstnutzer, Austausch einer 22 Jahre alten Gasheizung, Haushaltseinkommen 38.000 €.
| Baustein | Fördersatz |
| Grundförderung | 30 % |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | 20 % |
| Einkommens-Bonus (zvE ≤ 40.000 €) | 30 % |
| rechnerisch 80 % — gedeckelt auf | 70 % |
| Zuschuss (70 % von 30.000 €) | 21.000 € |
Eigenanteil 9.000 €. Ohne Einkommens-Bonus (höheres Einkommen) wären es z. B. 55 % → 16.500 €.
Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss, wenn das Gebäude durch die Sanierung eine Effizienzhaus-Stufe erreicht. Der Tilgungszuschuss ist der Teil des Kredits, den Sie nicht zurückzahlen.
| Effizienzhaus-Stufe | Tilgungszuschuss (Basis) | WPB-Bonus (%) | Gesamtförderquote (%) | Max. Kredit je WE | Gesamt-Tilgungszuschuss (€) | Extra-Zuschuss Baubegleitung (€) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EH 85 – ohne EE | 5 % | – | 5 % | 120.000 € | 6.000 € | 5.000 € |
| EH 85 – mit EE | 10 % | – | 10 % | 150.000 € | 15.000 € | 5.000 € |
| EH 70 – ohne EE | 10 % | – | 10 % | 120.000 € | 12.000 € | 5.000 € |
| EH 70 – mit EE | 15 % | –* | 15 % | 150.000 € | 22.500 € | 5.000 € |
| EH 55 – ohne EE, ohne WPB | 15 % | – | 15 % | 120.000 € | 18.000 € | 5.000 € |
| EH 55 – ohne EE, mit WPB | 15 % | +10 % | 25 % | 120.000 € | 30.000 € | 5.000 € |
| EH 55 – mit EE, ohne WPB | 20 % | – | 20 % | 150.000 € | 30.000 € | 5.000 € |
| EH 55 – mit EE, mit WPB | 20 % | +10 % | 30 % | 150.000 € | 45.000 € | 5.000 € |
| EH 40 – ohne EE, ohne WPB | 20 % | – | 20 % | 120.000 € | 24.000 € | 5.000 € |
| EH 40 – ohne EE, mit WPB | 20 % | +10 % | 30 % | 120.000 € | 36.000 € | 5.000 € |
| EH 40 – mit EE, ohne WPB | 25 % | – | 25 % | 150.000 € | 37.500 € | 5.000 € |
| EH 40 – mit EE, mit WPB | 25 % | +10 % | 35 % | 150.000 € | 52.500 € | 5.000 € |
Alle Prozentwerte beziehen sich auf den Kreditbetrag; der Tilgungszuschuss wird direkt mit der Restschuld verrechnet. Die EE-Klasse (mindestens 65 % erneuerbare Energien) hebt den Kredithöchstbetrag von 120.000 € auf 150.000 € je WE und den Tilgungszuschuss um 5 Prozentpunkte. Der WPB-Bonus (Worst Performing Building, +10 Prozentpunkte) ist für Wohngebäude nur bei EH 40 und EH 55 (mit und ohne EE) sowie bei EH 70 in EE-Klasse möglich — nicht bei EH 85. *Auch EH 70 EE ist damit WPB-fähig (→ 25 %); der Übersicht halber sind hier nur EH 55 und EH 40 nach WPB aufgeschlüsselt. Der Extra-Zuschuss für die energetische Baubegleitung beträgt 50 % der Kosten, gedeckelt auf 5.000 € je WE und Kalenderjahr bei Ein-/Zweifamilienhäusern (bei größeren Objekten höher). Zusätzlich möglich: iSFP-Bonus (+5 Prozentpunkte) und serielle Sanierung; Ergänzungskredit (358/359) bis 120.000 € je WE. Der Tilgungszuschuss ist insgesamt auf 45 % gedeckelt.
Rechenbeispiel 1 — Sanierung im bewohnten Zustand, Effizienzhaus 85 EE
| Position | Basis | Satz | Zuschuss |
| Tilgungszuschuss (EH 85: 5 % + EE: 5 %) auf den KfW-Kredit | 150.000 € | 10 % | 15.000 € |
| Energetische Baubegleitung | 8.000 € | 50 % | 4.000 € |
| Zuschuss gesamt (nicht rückzuzahlen) | 19.000 € | ||
Der Tilgungszuschuss wird direkt mit der Restschuld verrechnet — zzgl. des Zinsvorteils des KfW-Förderkredits.
Rechenbeispiel 2 — Kauf und Totalsanierung einer alten Immobilie zum Effizienzhaus 55 EE (unbewohnt, mit WPB-Bonus):
| Gesamtkosten | |
| Kaufpreis Immobilie | 380.000 € |
| Kaufnebenkosten (Brandenburg: Grunderwerbsteuer 6,5 % + Notar/Grundbuch ca. 1,5 %, ohne Makler) | ~ 30.400 € |
| Sanierungskosten (Totalsanierung zum EH 55 EE) | 260.000 € |
| Gesamtkosten | ~ 670.400 € |
| Finanzierung | |
| Eigenkapital | 150.000 € |
| KfW-Darlehen 261 (Maximum je WE mit EE-Klasse) | 150.000 € |
| Privates Bankdarlehen (Restbetrag) | ~ 370.400 € |
| Förderung — nicht rückzuzahlen | |
| KfW-Tilgungszuschuss 30 % auf 150.000 € (EH 55: 15 % + EE: 5 % + WPB: 10 %) | 45.000 € |
| Energetische Baubegleitung 50 % (von 12.000 €, gedeckelt auf 5.000 €/EFH) | 5.000 € |
| Zuschuss gesamt | 50.000 € |
Der KfW-Tilgungszuschuss reduziert das KfW-Darlehen direkt: Von den 150.000 € sind effektiv nur 105.000 € zurückzuzahlen. Zusammen mit der geförderten Baubegleitung ergeben sich 50.000 € nicht rückzahlbare Zuschüsse.
Bessere Konditionen ab 3.8.2026 Zinsverbilligter KfW-Kredit für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie (Energieklasse F, G oder H) kaufen, selbst nutzen und anschließend energetisch sanieren. Es ist kein Zuschuss, sondern ein besonders günstiger Kredit — der Vorteil liegt im niedrigen Zins.
| Merkmal | Regelung |
|---|---|
| Förderart | zinsverbilligter Kredit (kein Tilgungszuschuss); Zinsen je nach Laufzeit sehr niedrig, teils ab rund 0,01 % effektiv |
| Max. Kreditbetrag (bis 2.8.2026) | 1 Kind 100.000 € · 2 Kinder 125.000 € · ab 3 Kinder 150.000 € |
| Max. Kreditbetrag (ab 3.8.2026) | 1 Kind 140.000 € · 2 Kinder 160.000 € · ab 3 Kinder 180.000 € |
| Einkommensgrenze | zu versteuerndes Haushaltseinkommen max. 90.000 €/Jahr bei einem Kind, + 10.000 € je weiteres Kind |
| Förderfähig | Kaufpreis inkl. anteiliger Grundstückskosten — nicht die Kaufnebenkosten |
| Laufzeit / Zinsbindung | 7 bis 35 Jahre Laufzeit; Zinsbindung bis 10 Jahre |
| Sanierungspflicht | innerhalb 4,5 Jahren mind. Effizienzhaus 85 EE (oder EH Denkmal EE); ab 3.8.2026 alternativ über ein Paket kombinierter Einzelmaßnahmen erreichbar |
| Voraussetzungen | bisher kein Wohneigentum; Selbstnutzung; Eigentumsanteil mind. 50 %; Antrag vor Abschluss des Kaufvertrags über die Hausbank |
Was sich zum 3. August 2026 ändert: Auf Basis einer geänderten Förderrichtlinie steigen die Förderhöchstbeträge auf 140.000 € (1 Kind), 160.000 € (2 Kinder) und 180.000 € (ab 3 Kinder). Neu ist zudem, dass der geforderte Effizienzhaus-Standard alternativ über ein Paket kombinierter Einzelmaßnahmen erreicht werden kann — verpflichtend sind dann Heizungstausch (mind. 65 % erneuerbare Energien), Fenstertausch, Fassadendämmung sowie Dach- oder Dachbodendämmung nach den Mindestanforderungen der BEG EM. Kombinierbar mit der KfW-Sanierungsförderung (261) und dem Wohneigentumsprogramm (124). Der Kredit ist zwingend vor Abschluss des Kaufvertrags zu beantragen (alternativ Kaufvertrag mit aufschiebender Bedingung). Stand: Juni 2026 — maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie.
Rechenbeispiel — Jung kauft Alt (308): Familie mit zwei Kindern kauft einen Altbau (ab 3.8.2026)
Bestandshaus der Energieklasse G, Selbstnutzung, zwei minderjährige Kinder, zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 100.000 €.
| Kosten des Erwerbs | |
| Kaufpreis Bestandshaus (inkl. anteiliger Grundstückskosten) | 320.000 € |
| Kaufnebenkosten (Brandenburg: GrESt 6,5 % + Notar/Grundbuch ~1,5 %, nicht förderfähig) | ~ 25.600 € |
| Gesamtkosten Erwerb | ~ 345.600 € |
| Finanzierung | |
| KfW-308-Förderkredit (2 Kinder, ab 3.8.2026) | 160.000 € |
| Eigenkapital | 60.000 € |
| Ergänzendes Bankdarlehen | ~ 125.600 € |
Kein Tilgungszuschuss — der Vorteil ist der niedrige Zins. Bei z. B. rund 2 Prozentpunkten Zinsvorteil sind das im ersten Jahr etwa 3.200 € weniger Zinsen auf die 160.000 €; über die zehnjährige Zinsbindung summiert sich das auf einen deutlich fünfstelligen Betrag (genaue Höhe je nach tagesaktuellem Zins). Zusätzlich gilt die Sanierungspflicht auf Effizienzhaus 85 EE innerhalb 4,5 Jahren — dafür ist die KfW-Sanierungsförderung (261) kombinierbar.
Zinsverbilligter Kredit für Neubau oder Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude (mindestens Effizienzhaus 40 mit Grenzwert für Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus). Kein Tilgungszuschuss — der Vorteil liegt im günstigen Zins.
| Programm / Stufe | Anforderung | Max. Kredit je WE |
|---|---|---|
| Klimafreundliches Wohngebäude (KFN 297) | Effizienzhaus 40 + Treibhausgas-Grenzwert | 100.000 € |
| Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG (KFN 297) | zusätzlich Nachhaltigkeitszertifikat QNG | 150.000 € |
| Wohneigentum für Familien (WEF 300, Neubau) | Effizienzhaus 40, mind. 1 Kind, Einkommensgrenze | 170.000–270.000 € (nach Kinderzahl) |
Familienförderung (WEF) ist einkommensabhängig. Konditionen 2026 bitte prüfen — die Neubauprogramme werden regelmäßig angepasst.
LCA (Lebenszyklus-Analyse / Ökobilanz): Für die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ (Effizienzhaus 40) reicht die Energieeffizienz allein nicht — zusätzlich müssen die Treibhausgas-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus (Herstellung der Baustoffe, Nutzung, Rückbau) einen Grenzwert einhalten (rund 24 kg CO₂-Äquivalent je m² und Jahr). Diese Ökobilanz erstellt Ihre Energieeffizienz-Expertin/Ihr Experte; sie ist Grundlage für die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Die Materialwahl zählt: Massiver Stahlbeton mit konventionellem Zement kann knapp werden, während Holz-, Holzhybrid- oder Recyclingbeton-Bauweisen die Bilanz entlasten.
QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude): Ein staatliches Nachhaltigkeitszertifikat (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM), das über den Energiestandard hinaus ökologische (Ökobilanz), ökonomische (Lebenszykluskosten) und soziokulturelle Qualitäten (Barrierefreiheit, Schallschutz, Tageslicht, sommerlicher Komfort) bewertet. Es verlangt eine Nachhaltigkeitsbewertung und die Prüfung durch eine akkreditierte, unabhängige Zertifizierungsstelle — plus einen zusätzlichen Berater für Nachhaltigkeit. Mit QNG steigt der zinsverbilligte Kredit von 100.000 € auf 150.000 € je Wohneinheit.
In der Praxis wird QNG oft nicht umgesetzt.
Der Grund sind die Kosten: Die Zertifizierung selbst (beim Einfamilienhaus grob 3.000–5.000 €) ist dabei nur ein Teil — hinzu kommen strengere Anforderungen an Baustoffe, Dokumentation und Nachweise, die die Baukosten spürbar erhöhen, sowie ein Verfahren über mehrere Monate. Weil der Vorteil beim KFN nur ein größerer, zinsverbilligter Kredit ist (kein Zuschuss!), lohnt der QNG-Aufpreis für viele private Bauherren — vor allem beim Einfamilienhaus — nicht. In der Regel wird daher die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ ohne QNG (100.000 €, nur LCA) gewählt.
Ob sich QNG für Ihr Vorhaben rechnet, hängt von Gebäudegröße, Bauweise und Ihrer Finanzierung ab — bei mehreren Wohneinheiten kann es eher aufgehen. Wir rechnen das im Einzelfall durch. Stand: Juni 2026; maßgeblich sind die aktuellen KfW-Merkblätter und Technischen Mindestanforderungen.
Rechenbeispiel — Neubau: Grundstück kaufen + schlüsselfertig bauen (Effizienzhaus 40, nur LCA):
| Gesamtkosten | |
| Grundstück (leeres Baugrundstück) | 180.000 € |
| Kaufnebenkosten (Brandenburg: Grunderwerbsteuer 6,5 % + Notar/Grundbuch ca. 1,5 %, ohne Makler) | ~ 14.400 € |
| Hausbau schlüsselfertig (EH 40, klimafreundlich) | 320.000 € |
| Gesamtkosten | ~ 514.400 € |
| Finanzierung | |
| Eigenkapital | 150.000 € |
| KfW-Darlehen 297 (Klimafreundliches Wohngebäude, nur LCA, ohne QNG) | 100.000 € |
| Privates Bankdarlehen (Restbetrag) | ~ 264.400 € |
Anders als bei der Sanierung (KfW 261) gibt es hier keinen Tilgungszuschuss — der Vorteil des KfW-Kredits liegt allein im vergünstigten Zins. Bei rund 0,5–1 %-Punkt Zinsvorteil auf 100.000 € summiert sich das über 10 Jahre grob auf 5.000–9.000 € weniger Zinskosten (abhängig vom Marktzins). Hinweis: Das Grundstück selbst ist nicht KfW-förderfähig; der Förderkredit bezieht sich auf die Bau- und Baunebenkosten.
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) fördert die nachhaltige Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum mit Zuschuss und zinsfreiem Darlehen — zusätzlich zu den Bundesprogrammen. Ziel ist u. a. die energetische Ertüchtigung und die altersgerechte Anpassung. Einkommensabhängig und mit Eigenleistungsanteil.
| Baustein | Höhe (ab 2026) | Detail |
|---|---|---|
| Grundförderung (Zuschuss) | 10.000 € | nicht rückzahlbar; selbst genutztes Wohneigentum im Land Brandenburg |
| Zinsfreies Darlehen | bis 230.000 € | 20 Jahre zinsfrei, Tilgung 3 % p. a.; Entgelte: einmalig 2 %, laufend 0,5 % p. a. der Restschuld |
| Bonus je Kind | + 10.000 € Zuschuss | zusätzlich je Kind; für in 20 Jahren geborene Kinder sinkt die Darlehensschuld zudem um je 10.000 € |
| Zusatzdarlehen Kauf + Modernisierung | + 20.000 € Darlehen | bei Erwerb einer Bestandsimmobilie mit anschließender Modernisierung |
| Weitere Zuschüsse | fallabhängig | z. B. bei Schwerbehinderung / barrierefreier Anpassung und weiteren Kriterien |
| Förderdeckel | max. 50 % der Gesamtkosten | Obergrenze über alle ILB-Bausteine zusammen |
Energetische Anforderungen & räumliche Geltung (nur Brandenburg): Gefördert werden ausschließlich Gebäude im Land Brandenburg, die vor dem 2. Oktober 2009 errichtet wurden; die Maßnahmenkosten sollen mindestens 500 €/m² Wohnfläche betragen (Selbstnutzung über 20 Jahre, Antrag vor Vorhabenbeginn). Inhaltlich geht es um energetische Ertüchtigung — Einsparung von Wärmeenergie und Minderung des CO₂-Ausstoßes — und/oder altersgerechte Anpassung. Räumlich ist die Förderung grundsätzlich an eine Gebietskulisse gebunden (innerstädtische Sanierungs-/Entwicklungsgebiete, „Vorranggebiete Wohnen“, Konsolidierungsgebiete). Zwei Erleichterungen: Die reine Modernisierung/Instandsetzung ohne Erwerb ist auch ohne Gebietskulisse förderbar, und Maßnahmen außerhalb der Kulisse sind förderfähig, wenn die Modernisierung mindestens das energetische Niveau des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erreicht. Es gelten Einkommensgrenzen nach dem BbgWoFG (max. 20 % Überschreitung).
Rechenbeispiel — Familie mit einem Kind modernisiert ein Haus in Brandenburg
| Grundförderung | 10.000 € |
| Kinder-Zuschuss (1 Kind) | 10.000 € |
| Zuschuss gesamt (nicht rückzuzahlen) | 20.000 € |
Zusätzlich ein zinsfreies Darlehen bis 230.000 € (20 Jahre zinsfrei) für den Rest der Kosten. Die gesamte ILB-Förderung ist auf max. 50 % der Gesamtkosten gedeckelt und lässt sich je nach Maßnahme mit BAFA-/KfW-Programmen kombinieren. Bei Einhaltung der Einkommensgrenzen.
Auch für Vermieter, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und kommunale Gesellschaften fördert die ILB die energetische Modernisierung vermieteten Wohnraums — teils zusätzlich zur KfW. Das Besondere: Beim Brandenburg-Kredit gibt es einen Landes-Tilgungszuschuss obendrauf, selbst wenn die KfW bereits einen eigenen Tilgungszuschuss gewährt.
| Programm / Baustein | Förderung | Für wen / Bedingung |
|---|---|---|
| Brandenburg-Kredit „Energieeffizienter Wohnungsbau“ | 5 % Tilgungszuschuss zusätzlich zur KfW | energetische Sanierung vermieteten Wohnraums zum Effizienzhaus-Standard; berechnet auf den KfW-Kredit (bis 150.000 €/WE) abzüglich KfW-Tilgungszuschuss |
| Mietwohnungsbau — Zuschuss | 500 € je m² Wohnfläche | nachhaltige, generationsgerechte Modernisierung & Instandsetzung von Mietwohnungen |
| Mietwohnungsbau — zinsfreies Darlehen | bis 2.000 € je m² Wohnfläche | 35 Jahre zinsfrei, Tilgung mind. 2 % p. a.; Entgelte: einmalig 1 %, laufend 0,5 % der Restschuld |
| Aufzug-Zuschuss | + 25.000 € je Wohnung | bei nachträglichem Ein- oder Anbau eines Aufzugs |
Zwei Wege für Vermieter: Der Brandenburg-Kredit „Energieeffizienter Wohnungsbau“ ist das Alleinstellungsmerkmal des Landes — die ILB gewährt ihren 5-%-Tilgungszuschuss auch dann, wenn die KfW bereits einen eigenen Tilgungszuschuss vergibt (echte Doppelförderung für Effizienzhaus-Sanierungen). Das Programm Mietwohnungsbau — Modernisierung/Instandsetzung (Förderrichtlinie ab 2026) fördert die nachhaltige Modernisierung mit Zuschuss und zinsfreiem Darlehen je m² Wohnfläche; Voraussetzungen u. a.: mind. 15 % Eigenkapital, mindestens ein Drittel der Kosten auf Modernisierung, 35 Jahre Miet- und Belegungsbindung sowie Bindung an eine Gebietskulisse. Anträge sind bis zum 30. Juni für das jeweils folgende Programmjahr einzureichen (erstmals 30. Juni 2026 für das Programmjahr 2027). Stand 2026 — maßgeblich sind die aktuellen ILB-Richtlinien; Details klären wir bzw. die ILB im Einzelfall.
Rechenbeispiel — Vermieter saniert ein Mehrfamilienhaus zum Effizienzhaus 55 EE
| Position (je Wohneinheit) | Basis | Satz | Betrag |
| KfW-Tilgungszuschuss 261 (EH 55 EE) | 150.000 € | 20 % | 30.000 € |
| ILB-Tilgungszuschuss obendrauf (auf Restkredit) | 120.000 € | 5 % | 6.000 € |
| Zusätzliche Landesförderung bei 10 WE (6.000 € × 10) | 60.000 € | ||
Die ILB legt ihren 5-%-Tilgungszuschuss auf den nach KfW verbleibenden Kreditbetrag (120.000 €) obendrauf — zusätzlich zum KfW-Zuschuss. Pro Wohneinheit also 6.000 € extra allein aus der Landesförderung.
Neu ab 1.7.2026 · bis 31.12.2026 befristet Direkter, nicht rückzahlbarer Zuschuss für den Umbau leerstehender, beheizter Nichtwohngebäude (Büros, Ladenlokale, Gewerbe) zu Wohnraum. Ziel: Leerstand abbauen und neuen Wohnraum schaffen. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Investoren — von Privatpersonen bis zu Unternehmen und Genossenschaften.
| Merkmal | Regelung |
|---|---|
| Förderart | direkter Zuschuss (nicht rückzahlbar) — kein Kredit, keine Tilgung |
| Förderhöhe | 30 % der förderfähigen Umbaukosten, bezogen auf max. 100.000 € je neuer Wohneinheit → bis 30.000 € Zuschuss je Wohneinheit |
| Gesamtdeckel | max. 300.000 € Zuschuss (mehrere Wohneinheiten); bei Unternehmen unter Beachtung der De-minimis-Regel |
| Förderfähig | bauliche Umbaumaßnahmen, Grundrissänderung, Innenausbau, Außenanlagen (inkl. Entsiegelung) sowie Fachplanung und Baubegleitung für den Umbau |
| Nicht förderfähig | die energetische Sanierung (Dämmung, Fenster, Heizung) und der Kaufpreis des Gebäudes — dafür steht die BEG (z. B. KfW 261) bereit |
| Voraussetzungen | Gebäude beheizt und nicht zu Wohnzwecken genutzt; Bauantrag mind. 5 Jahre her; mind. eine neue Wohneinheit; Endstandard mind. Effizienzhaus 85 EE; genehmigte Nutzungsänderung; Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (dena-Liste) |
| Fristen / Bindung | Antrag vor Vorhabenbeginn direkt bei der KfW; Umsetzung binnen 54 Monaten; anschließend mind. 10 Jahre Wohnnutzung; keine Mietobergrenze |
Zeitlich befristet — zügig handeln: Programmstart 1. Juli 2026, die Förderrichtlinie läuft zunächst nur bis 31. Dezember 2026 (Budget 2026: 300 Mio. €). Der Antrag muss zwingend vor Vorhabenbeginn (Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen) bei der KfW gestellt sein — Planungs- und Beratungsleistungen dürfen aber bereits vorher laufen. Der Zuschuss deckt nur die Umbaukosten; die verpflichtende energetische Ertüchtigung auf Effizienzhaus 85 EE läuft separat über die BEG (z. B. KfW 261). Stand: Juli 2026 — maßgeblich ist die KfW-Richtlinie zum Programm 266.
Rechenbeispiel — Gewerbe zu Wohnen (266): leerstehende Bürofläche wird zu drei Wohnungen
Ein beheiztes, seit Jahren leerstehendes Bürogeschoss wird zu drei Wohneinheiten umgebaut. Reine Umbaukosten je Wohnung rund 120.000 €.
| Position | förderfähig | Satz | Zuschuss |
| Umbaukosten je Wohnung (tatsächlich 120.000 €, gedeckelt auf 100.000 €) | 100.000 € | 30 % | 30.000 € |
| Zuschuss bei drei Wohnungen (30.000 € × 3) | 90.000 € | ||
Förderfähig sind max. 100.000 € Umbaukosten je Wohneinheit — die tatsächlichen 120.000 € liegen darüber, daher greift der Deckel und je Wohnung zählt der Höchstbetrag von 30.000 €. Der Gesamtzuschuss ist auf 300.000 € begrenzt (bei Unternehmen nach der De-minimis-Regel). Nicht enthalten: die verpflichtende energetische Ertüchtigung auf Effizienzhaus 85 EE und der Kaufpreis — dafür ist z. B. die KfW-Sanierungsförderung (261) kombinierbar.
Alternative zur direkten Förderung: Statt eines Zuschusses ziehen Sie einen Teil der Kosten über drei Jahre direkt von der Steuerschuld ab. Sinnvoll, wenn Sie für dieselbe Maßnahme keine BAFA-/KfW-Förderung nutzen.
| Merkmal | Regelung |
|---|---|
| Fördersatz | 20 % der Aufwendungen, verteilt auf 3 Jahre (7 % / 7 % / 6 %) |
| Höchstbetrag | 40.000 € je Wohnobjekt (entspricht 200.000 € förderfähigen Kosten) |
| Voraussetzungen | selbst genutztes Wohneigentum, Gebäude älter als 10 Jahre, Fachunternehmererklärung |
| Energetische Baubegleitung | zu 50 % direkt absetzbar |
| Kombination | Alternative zu BAFA/KfW — nicht kombinierbar für dieselbe Maßnahme |
Sie brauchen eine ausreichende Steuerlast. Der § 35c ist kein Zuschuss, sondern eine Steuerermäßigung: 20 % der Kosten werden über drei Jahre direkt von Ihrer Einkommensteuer abgezogen. Das bringt nur etwas, wenn Ihre tarifliche Einkommensteuer in diesen Jahren hoch genug ist, um den Abzug voll auszuschöpfen. Für Haushalte mit hoher Steuerlast ist der Steuerbonus daher besonders attraktiv — und anders als beim BAFA-Einkommensbonus gibt es keine Einkommensobergrenze.
Besonders sinnvoll, wenn die Förderdeckel erreicht sind. BAFA und KfW deckeln die förderfähigen Kosten je Maßnahme (bei der Gebäudehülle z. B. 60.000 €/WE mit iSFP). Wer umfangreicher saniert, schöpft diese Deckel schnell aus — der § 35c setzt mit bis zu 200.000 € Kosten je Objekt (= 40.000 € Steuerermäßigung) deutlich höher an.
Wichtig zur Kombination:
Für dieselbe Maßnahme gilt entweder BAFA/KfW oder § 35c — auch der Eigenanteil oberhalb des Deckels zählt dann nicht mehr für die Steuer. Verschiedene Maßnahmen lassen sich aber aufteilen: Ist der BAFA-Deckel z. B. schon durchs Dach ausgeschöpft, bringt eine getrennte Maßnahme (etwa die Fassade) über den § 35c zusätzliche Ersparnis — vorausgesetzt, sie ist technisch und rechnerisch sauber getrennt (eigene Rechnung).
Welche Maßnahme über die Förderung und welche über den Steuerbonus läuft, planen wir vor Baubeginn — und achten auf die saubere, getrennte Abrechnung. Stand: Juni 2026; maßgeblich sind das aktuelle BMF-Schreiben und § 35c EStG. Dies ersetzt keine Steuerberatung.
Rechenbeispiel — EFH-Sanierung: Dach über BAFA, Fassade über § 35c:
| Maßnahme 1 — Dach (über BAFA) | |
| Dachsanierung (Gesamtkosten) | 100.000 € |
| BAFA-förderfähig (mit iSFP, gedeckelt) | 60.000 € |
| BAFA-Zuschuss (20 % mit iSFP) | 12.000 € |
| Maßnahme 2 — Fassade (über § 35c) | |
| Fassadendämmung (getrennte Maßnahme, ohne BAFA) | 40.000 € |
| § 35c-Steuerermäßigung 20 % (über 3 Jahre: 2.800 / 2.800 / 2.400 €) | 8.000 € |
| Gesamt-Vorteil (BAFA-Zuschuss + Steuerbonus) | 20.000 € |
Weil der BAFA-Deckel (60.000 €) bereits durchs Dach ausgeschöpft ist, brächte die Fassade über BAFA kaum noch etwas — als eigenständige Maßnahme über den § 35c bringt sie dagegen 8.000 €. Voraussetzung: getrennte Rechnungen für Dach und Fassade sowie ausreichende Steuerlast. Die 40.000 € dürfen nicht Teil der (BAFA-geförderten) Dachmaßnahme sein.
Verfügbar 2026 Zinsgünstiger Kredit für den Abbau von Barrieren und für besseren Einbruchschutz — unabhängig vom Alter, jederzeit verfügbar. Kein Tilgungszuschuss; der Vorteil liegt im günstigen Zins.
| Merkmal | Regelung |
|---|---|
| Förderart | zinsgünstiger Kredit (kein Tilgungszuschuss) |
| Höchstbetrag | bis 50.000 € je Wohneinheit |
| Zweck | Barrierereduzierung und/oder Einbruchschutz |
| Laufzeit | bis 30 Jahre, 5 oder 10 Jahre Zinsbindung, tilgungsfreie Anlaufjahre möglich |
| Für wen | alle Altersgruppen: Eigentümer (selbst genutzt oder vermietet), Mieter (mit Zustimmung), WEG, Genossenschaften |
| Bedingung | Ausführung durch Fachunternehmen; Antrag vor Beginn über die Hausbank; neue Fenster nur über die BEG |
Kombination mit BAFA EM / KfW-Sanierung: Möglich. Der Kredit 159 fördert andere Maßnahmen (Barriere-Abbau, Sicherheit) als die energetische Förderung — Sie können die energetische Sanierung also über BAFA/KfW und den barrierefreien bzw. einbruchsicheren Umbau über Kredit 159 laufen lassen. Dieselben Kosten dürfen nicht doppelt gefördert werden. Kredit 159 und der Zuschuss 455-B sind für dieselbe Maßnahme nicht kombinierbar — entweder Kredit oder Zuschuss.
Rechenbeispiel — barrierefreies Bad + Einbruchschutz, Kosten 40.000 €:
Finanziert über den Kredit 159. Bei rund 1 %-Punkt Zinsvorteil gegenüber einem normalen Modernisierungskredit sparen Sie auf 40.000 € über 10 Jahre grob 2.000–2.500 € Zinsen. Parallel können Sie z. B. das Dach über die BAFA fördern lassen — das ist eine getrennte Maßnahme.
Wieder verfügbar — Budget knapp Direkter Zuschuss (nicht rückzahlbar) für den Abbau von Barrieren. Status 2026: seit dem 8. April 2026 wieder beantragbar; das Budget ist mit rund 50 Mio. € jedoch knapp und kann jederzeit erschöpft sein — daher zügig beantragen und den aktuellen Status bei der KfW prüfen.
| Merkmal | Regelung |
|---|---|
| Förderart | direkter Zuschuss (nicht rückzahlbar) |
| Einzelmaßnahmen | 10 % der Kosten — max. 25.000 € förderfähig je WE → bis 2.500 € |
| Standard „Altersgerechtes Haus“ | 12,5 % der Kosten — max. 50.000 € förderfähig je WE → bis 6.250 € |
| Mindestinvestition | 2.000 € förderfähige Kosten |
| Für wen | Eigentümer, Mieter (mit Modernisierungsvereinbarung), Vermieter |
| Bedingung | Fachunternehmen; Antrag vor Beginn im KfW-Zuschussportal |
Kombination mit BAFA EM / KfW-Sanierung: Nur für verschiedene Maßnahmen. Für dieselbe Maßnahme ist der 455-B nicht mit der BEG (BAFA/KfW), nicht mit dem Kredit 159 und nicht mit § 35a/§ 35c kombinierbar. In der Praxis teilen Sie das Projekt auf (getrennte Rechnungen): z. B. barrierefreies Bad über 455-B, energetische Sanierung über BAFA/KfW.
Rechenbeispiel — barrierefreies Bad (bodengleiche Dusche, Türverbreiterung), Kosten 25.000 €
| Position | förderfähig | Satz | Zuschuss |
| Barrierefreies Bad (Einzelmaßnahme, Maximum) | 25.000 € | 10 % | 2.500 € |
Nicht rückzahlbar. Eine gleichzeitige Dachsanierung können Sie getrennt über die BAFA fördern lassen — nur nicht dieselben Kosten doppelt.
Eingestellt Status 2026: Der Einbruchschutz-Zuschuss (455-E) wurde Ende 2023 eingestellt und ist nicht mehr beantragbar; eine Wiederaufnahme ist nicht vorgesehen (nur bereits erteilte Zusagen bleiben gültig). Einbruchschutz fördert die KfW jetzt nur noch über den Kredit 159 — steuerlich zusätzlich über den Handwerkerbonus (§ 35a EStG).
| Weg | Förderung | Detail |
|---|---|---|
| KfW 159 (Kredit) | zinsgünstiger Kredit bis 50.000 €/WE | einbruchhemmende Türen, Fenster-Nachrüstung, Schlösser, Alarmanlagen; Antrag vor Beginn über die Hausbank |
| § 35a EStG (Steuer) | 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr | Handwerkerbonus; nur Arbeitskosten, nicht dieselben Kosten wie im KfW-Kredit |
| 455-E (Zuschuss) | eingestellt seit Ende 2023 | keine neuen Anträge; nur frühere Zusagen noch abrufbar |
Kombination mit BAFA EM / KfW-Sanierung: Der Einbruchschutz über Kredit 159 ist mit BAFA-/KfW-Sanierung kombinierbar, da es sich um andere Maßnahmen handelt (Sicherheit statt Energie). Neue Fenster laufen über die BEG, die Einbruch-Nachrüstung bestehender Fenster über Kredit 159. Der § 35a lässt sich für Arbeitskosten nutzen, die nicht bereits über den KfW-Kredit finanziert werden.
Rechenbeispiel — Einbruchschutz-Paket (einbruchhemmende Haustür RC 2, Fenster-Nachrüstung, Alarmanlage), Kosten 15.000 €
| Position | Basis | Satz | Ersparnis |
| Arbeitskosten über § 35a EStG (Handwerkerbonus) | 5.000 € | 20 % | 1.000 € |
Vom Gesamtpaket (15.000 €) entfallen rund 5.000 € auf Arbeitskosten. Die 1.000 € Steuerermäßigung liegen unter dem Jahresdeckel von 1.200 €. Die Investition selbst zusätzlich über Kredit 159 zinsgünstig finanzierbar — die darüber finanzierten Arbeitskosten dürfen dann aber nicht nochmals über § 35a abgesetzt werden.
Stand: Juni 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — Fördersätze, Höchstbeträge und Bedingungen ändern sich; maßgeblich sind stets die aktuellen Richtlinien der jeweiligen Fördergeber. Wir prüfen die für Ihr Vorhaben passende Kombination individuell.
Einzelmaßnahmen, geförderte Energieberatung und Energieaudits — Wohn- und Nichtwohngebäude.
bafa.de →Heizungsförderung (458), Ergänzungskredit (358/359), Effizienzhaus (261), Klimafreundlicher Neubau.
kfw.de →Landesförderung für selbst genutztes Wohneigentum und Modernisierung — zusätzlich zum Bund.
ilb.de →Die wichtigste Regel beim Fördergeld: immer vor Beginn der Maßnahme. Wird ein Auftrag vorher vergeben oder eine Anzahlung geleistet, entfällt in der Regel die Förderung. Verträge dürfen nur mit aufschiebender Bedingung geschlossen werden. Nehmen Sie also Kontakt auf, bevor Sie eine Firma beauftragen — genau hier setzt unser Fördergeldservice an.
Bei Sanierung, Heizungstausch oder Eigentümerwechsel gelten gesetzliche Pflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Landesrecht.
Rechtlicher Rahmen, Stand Juni 2026 — ohne Gewähr. Gesetzestext: GEG bei gesetze-im-internet.de. Was konkret für Ihr Gebäude gilt, klären wir individuell.
Stand: Juni 2026, Gesetzgebungsverfahren läuft — Änderungen im Detail möglich.
Sie finden auf dieser Website keine Stockfotos und keine Werbebilder. Was zählt, sind 25 Jahre Erfahrung als Bauingenieur, unzählige abgewickelte Energieberatungen, Projekte, Schadensgutachten, Baubegleitungen und der direkte persönliche Kontakt.
Über uns
Als Diplom-Bauingenieur (FH), mehrfach zertifizierter Sachverständiger für Bauschäden und zertifizierter Energieberater begleiten wir WEG's, Hausverwaltungen, Hausbesitzer, Vermieter und Unternehmen sowie öffentliche Träger seit vielen Jahren auf dem Weg zur energetischen Sanierung.
Unsere Beratung ist neutral und unabhängig von Herstellern oder Handwerksbetrieben. Wir arbeiten ausschließlich in Ihrem Interesse — mit dem Ziel, Sanierungsmaßnahmen zu eruieren und zu begleiten, die in Ihr Budget passen und auch unter wirtschaftlichen Aspekten sinnvoll sind.
Unser Büro befindet sich in Wildau — wir betreuen Projekte in der gesamten Region Berlin & Brandenburg.
Referenzprojekte
Einblicke in abgeschlossene Beratungs- und Sanierungsprojekte — anonymisiert aus Datenschutzgründen.
WEG Wohngebäude · Sanierung
Energetische Beratung, Schimmelpilzberatung, Entwicklung Konzept zur Sanierung, Ausschreibung und Vergabe an geeignete Fachfirma, Betreuung von Wärmebrückensanierung: Sockelsanierung und Sockeldämmung mit BAFA-Fördergeld. Zusätzlich wurde unsere Baubetreuung zu 50 % vom BAFA gefördert.
Mehrfamilienhaus · iSFP
Individueller Sanierungsfahrplan mit Priorisierung über 3 Stufen, Sicherung von BAFA-Zuschüssen in Höhe von 48.000 €.
Hauskaufberatung
Inaugenscheinnahme und ganzheitliche energetische, technische und finanzielle Beratung unter Berücksichtigung der zu erwartenden Sanierungskosten nach GEG. Inaugenscheinnahme und Beurteilung sichtbarer vorhandener Bauschäden und Instandhaltungsrückstauungen.
Privater Vermieter · Baubegleitung
Flachdachsanierung: Energetische Baubegleitung und Betreuung vor Ort der umfangreichen Totalsanierung des Flachdaches eines Wohngebäudes mit über 20 WE's. Die Handwerksleistungen der ausführenden Unternehmen wurden BAFA-gefördert. Zusätzlich wurde unsere Baubetreuung zu 50% vom BAFA gefördert.
KfW-Effizienzhaussanierung · Betreuung & Qualitätssicherung
Abwicklung aller Formalitäten, Berechnung der Gebäudehülle, Wärmebrückenberechnung, energetische Baubegleitung über alle Gewerke, Abnahmedokumentation für den KfW-Förderprogramm-Abruf.
Wohngebäude · Heizungstausch
Beratung und Begleitung Wärmepumpeneinbau + Heizkörpertausch, Heizlastberechnung, hydraulischer Abgleich, BEG-Antrag bis zur Einreichung aller Unterlagen KfW und Auszahlung Fördergeld. Zusätzlich zur Förderung der Leistung der Handwerksunternehmen wurde unsere Baubetreuung zu 50 % von der KfW gefördert.
Privater Eigentümer · Industriebetrieb
Umfangreiche energetische Beratung inkl. Begehung, Analyse und Bestandserfassung vor Ort.
WEG Wohngebäude · Beratung & Gutachten
Umfangreiche Beratung vor Ort, Erstellung einer gutachterlichen Stellungnahme, Beratung im Rahmen einer WEG-Versammlung, spezielle Beratung zu Heizungstausch: Eruierung von Möglichkeiten und ungefähren zu erwartenden Kosten. Umfangreiche allgemeine energetische Beratung auch unter Berücksichtigung zahlreicher Instandhaltungsrückstauungen und Bauschäden.
Neubau · Sachverständigenprüfung GEG/EnEV
Sachverständigenprüfung nach GEG/EnEV für den Neubau einer Wohnsiedlung: Prüfung auf Übereinstimmung mit dem zuständigen GEG/EnEV-Nachweis. Durchführung der Arbeiten in Zusammenarbeit mit Ingenieursbüro BBP Baucon Berlin.
Wohngebäude EFH · Ganzheitliche Baubetreuung
Ganzheitliche Baubetreuung der umfangreichen Sanierung: Von der Erstberatung vor Ort über Erstellung iSFP und Findung geeigneter Fachfirmen. Anschließend Baubetreuung der Gewerke Dachsanierung, Fassadensanierung, Heizungssanierung. Berechnung aller bauphysikalischer Nachweise sowie Erstellung Heizlastberechnung. Betreuung bis zur Abnahmebegleitung und Auszahlung Fördergeld. Zusätzlich zur Förderung der Handwerksunternehmen wurde unsere Baubetreuung zu 50 % vom BAFA gefördert.
EFH Wohngebäude · Energetische Beratung & Dachsanierung
Energetische und bauphysikalische Beratung einer Dachsanierung. Erstellung bauphysikalischer Nachweise und Berechnungen mit Hinblick auf Dämmung und Diffusionsfähigkeit. Gutachterliche Prüfung der vorhandenen Unterspannbahn auf Restlebensdauer. Fördergeldberatung und Service bis Bauende. Zusätzlich zum BAFA-Fördergeld wurde unsere Baubetreuung zu 50 % vom BAFA gefördert.
Privater Träger · Kindertagesstätte · MFH
Umfangreiche energetische Beratung vor Ort, Erstellung einer gutachterlichen Stellungnahme. Weiterführende Beratung zu Luft-Luft-Wärmepumpen und auf Heizbetrieb optimierten Klimageräten sowie zu PV-Anlagen und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
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