Fördergeld-Beratung: BAFA · KfW · ILB
Diplom-Bauingenieur (FH) · Zertifizierter Energieberater
Unabhängig · Antrag vor Auftragsvergabe · Begleitung bis zur Auszahlung
Region Berlin & Brandenburg

Ihr Fördergeld.
Voll ausgeschöpft.

Wir holen für Sie das Maximum aus BAFA, KfW und ILB Brandenburg heraus — von der Heizungsförderung (bis zu 70 %) über Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zur förderfähigen Baubegleitung. Wir prüfen Ihr Vorhaben, stellen die Anträge korrekt und rechtzeitig — immer vor der Auftragsvergabe — und begleiten bis zur Auszahlung. Unabhängig und ohne Verkaufsinteresse, als Diplom-Bauingenieur (FH) und zertifizierter Energieberater.

„Sie finden auf dieser Website keine Stockfotos und keine Werbebilder. Das ist Absicht: Unsere Arbeit überzeugt durch Fachkompetenz — nicht durch Marketing-Bilder. Was zählt, sind 25 Jahre Erfahrung als Bauingenieur, hunderte abgewickelte Förderprojekte und der direkte persönliche Kontakt — nicht der perfekte Bildband.“

— Markus Matz, Dipl.-Bauingenieur (FH)
>25Jahre Berufs- und Praxiserfahrung
>40Hausverwaltungen & Immobilienträger in den letzten 5 Jahren beraten, darunter beispielsweise Berlinovo, von Rüden, Dydo, Hamkon, Abakus, Accentro
>300Einfamilienhäuser beraten in den letzten 5 Jahren
>150WEG's beraten in den letzten 5 Jahren
>20Gewerbebetriebe, Industrieunternehmen, Kommunen & Gemeinden beraten in den letzten 3 Jahren
Bausachverständigen- & Ingenieurleistungen Unzählige Kaufberatungen für Immobilien, Schimmelpilz-Gutachten, Baubegleitungen, gutachterliche Stellungnahmen für Bauschäden
Fördergeld 2026

Alle Förderprogramme auf einen Blick

Von BAFA über KfW und die ILB Brandenburg bis zum Steuerbonus — die wichtigsten Programme mit ihren Höchstwerten. Bedingungen, Kombinationsmöglichkeiten und ein Rechenbeispiel zu jedem Programm finden Sie weiter unten.

Zu allen Programmen & Rechenbeispielen

Wobei wir Ihr Fördergeld holen

Leistungen rund um Ihre Förderung

Von der Förderfähigkeitsprüfung über die Antragstellung bei BAFA, KfW und ILB inklusive aller technischen Nachweise bis zur förderfähigen Baubegleitung — unabhängig, ohne Verkaufsinteresse und mit Fokus auf die maximale Förderquote für Ihr Vorhaben.

Energieberatung, Förderung & Sanierung

Hauskaufberatung

Unabhängige Beratung beim Kauf oder Verkauf von Immobilien — Zustandsbewertung, technische, finanzielle und energetische Einschätzung, Kostenschätzung für erforderliche Sanierungsmaßnahmen.

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Fördergeldservice

Sie haben bereits eine Firma für Ihre energetische Sanierungsmaßnahme gefunden und möchten dafür Fördergeld von BAFA oder KfW erhalten? Wir prüfen Ihr Angebot und übernehmen die erforderlichen Formalitäten, damit Sie Ihre Förderung erhalten.

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Beratung für WEG's

Spezialisierte Energieberatung für Wohnungseigentümergemeinschaften — von der Bestandsanalyse über den gemeinschaftlichen Sanierungsfahrplan bis zur Fördermittelbeantragung.

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Fördermittelberatung

Beratung zu möglichen und geeigneten Fördergeldern sowie Beantragung von BAFA- und KfW-Förderungen — wir kümmern uns um den gesamten Prozess, damit kein Geld liegen bleibt.

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Heizungstausch

Beratung und Planung beim Umstieg auf erneuerbare Wärme — inkl. Heizlastberechnung und BEG-Förderantrag. Klimageräte sind Luft-Luft-Wärmepumpen und genauso förderbar. Ehrliche Beratung unter wirtschaftlichen Aspekten.

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Baubegleitung

Betreuung Ihrer gesamten Sanierungsmaßnahme vor Ort — wir übernehmen von Anfang bis Ende. Auch helfen wir bei der Auswahl einer geeigneten Handwerksfirma. Profitieren Sie von unserem Netzwerk und unserer Erfahrung.

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Individueller Sanierungsfahrplan

Maßgeschneiderter iSFP gemäß GEG — mit konkreten Maßnahmen, Prioritäten und maximaler Förderoptimierung für Ihr Gebäude.

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KfW-Effizienzhaus-Betreuung

Vollständige Begleitung auf dem Weg zum KfW-Effizienzhaus — von der Erstberatung und Antragstellung über die Baubegleitung bis zur abschließenden Bestätigung für den Fördermittelabruf.

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Energieaudit nach DIN 16247

Verpflichtendes Energieaudit für nicht-KMU-Unternehmen — systematische Analyse aller Energieträger mit klaren Handlungsempfehlungen.

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Wärmeschutznachweis

GEG-Nachweis bzw. EnEV-Nachweis für Ihre Immobilie — wir berechnen und erstellen den Nachweis für Neubau, Sanierung oder Erweiterung normgerecht und behördenfähig.

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Heizlastberechnung

Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 als Grundlage für die korrekte Auslegung Ihrer Heizanlage. Auf Wunsch inkl. Empfehlungen zur besseren Auslegung Ihrer Heizflächen.

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Bauphysikalische Berechnungen

Bauteilnachweise für vorhandene oder geplante Bauteile inkl. neuer Dämmung — Taupunktausfall, Temperaturschichtung, Wärmespeicherkapazität, Dämmeigenschaften, Diffusionsfähigkeit und Abtrockungsverhalten.

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Sachverständigenleistungen & Schadensanalyse

Sachverständigenanalyse

Unabhängige gutachterliche Bestandsaufnahme und Bewertung von Bauschäden — als Grundlage für Versicherungen, Gerichte, Käufer oder Eigentümer.

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Feuchteschäden

Systematische Ursachenermittlung bei Feuchtigkeitsproblemen — Thermografie, Feuchtemessung, Taupunktanalyse und Bewertung von Bauphysik und Konstruktionsmängeln.

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Abdichtungsschäden

Prüfung und Beurteilung von Abdichtungsmängeln an Keller, Dach, Fassade und Terrasse — mit fundierter Schadensursachenanalyse und konkreten Instandsetzungsempfehlungen.

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Bauschäden

Ganzheitliche Begutachtung von Bauschäden aller Art — Rissbildung, Setzungsschäden, Wärmebrücken, mangelhafte Ausführungen — mit schriftlichem Gutachten.

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Schimmelpilz-Beratung

Professionelle Ursachenanalyse bei Schimmelpilzbefall — Feuchtigkeits- und Wärmebrückendiagnose, Schadensbeurteilung und Maßnahmenempfehlungen zur dauerhaften Beseitigung.

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Kaufberatung Immobilien

Unabhängige technische Beratung beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken und Immobilien — Zustandsbewertung, energetische Einschätzung und Kostenschätzung.

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Neu — eigenständige Leistung

Hauskaufberatung vor Ort

Als Diplom-Bauingenieur (FH), Bausachverständiger und Energieberater schützen wir Sie vor teuren Fehlkäufen — Bausubstanz, Feuchtigkeit, Energiezustand und Sanierungskosten in einem Termin.

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Fördergeld 2026

Ihre Förderübersicht: BAFA, KfW & ILB

Zu jedem Förderprogramm finden Sie unten eine eigene Tabelle mit den Konditionen 2026 — jeweils mit einem konkreten Rechenbeispiel. Mehrere Programme lassen sich oft kombinieren; wir prüfen für Ihr Vorhaben, wie Sie das Maximum herausholen.

1. BAFA — Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Zuschuss für einzelne energetische Maßnahmen an Bestandsgebäuden (älter als 5 Jahre). Grundförderung 15 %, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) 20 %. Antrag vor Auftragsvergabe, Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich.

MaßnahmeFördersatzMax. förderf. Kosten je WE / JahrMax. Zuschuss je WE
Gebäudehülle — Dämmung Wand, Dach, Geschossdecke, Boden; Fenster & Außentüren15 % (+ 5 % mit iSFP)30.000 € ohne / 60.000 € mit iSFP4.500 € / 12.000 €
Anlagentechnik — außer Heizung, z. B. Lüftung mit Wärmerückgewinnung15 % (+ 5 % mit iSFP)30.000 € ohne / 60.000 € mit iSFP4.500 € / 12.000 €
Heizungsoptimierung — hydraul. Abgleich, Pumpentausch, Flächenheizung, MSR-Technik15 % (+ 5 % mit iSFP)30.000 €4.500 € / 6.000 €
Fachplanung & Baubegleitung — durch Energieeffizienz-Experten50 %förderf. Kosten gedeckelt: 5.000 € (EFH/ZFH); MFH 2.000 €/WE, insgesamt max. 20.000 € (je Kalenderjahr)2.500 € (EFH) / bis 10.000 € (MFH)

Technische Mindestanforderungen (strenger als das GEG), u. a.: Außenwand U ≤ 0,20 · Dach U ≤ 0,14 · Geschossdecke/Boden U ≤ 0,25 · Fenster U ≤ 0,95 W/(m²K).

Vier typische Konstellationen — jeweils Schritt für Schritt gerechnet:

Rechenbeispiel 1 — Totalsanierung EFH mit iSFP, auf zwei Kalenderjahre verteilt

Hüllmaßnahmen gesamt 115.000 €. Mit iSFP sind 60.000 € je Wohneinheit und Kalenderjahr förderfähig — daher zwei Anträge in zwei Jahren:

MaßnahmeförderfähigSatzZuschuss
Antrag 1 · Sep 2026 — Fassade + Fenster60.000 €20 %12.000 €
Antrag 2 · Jan 2027 — Dach + Kellerdecke55.000 €20 %11.000 €
Energetische Baubegleitung7.500 €50 %3.750 €
Gesamtzuschuss26.750 €

Ohne Aufteilung wären pro Jahr nur 60.000 € förderfähig — für die restlichen 55.000 € gäbe es keine Förderung. Baubegleitung: 50 % bis 5.000 € je Kalenderjahr (hier über zwei Jahre). Jede Maßnahme muss vor Auftragsvergabe beantragt werden.

Rechenbeispiel 2 — Dachsanierung EFH mit iSFP, 55.000 €

MaßnahmeförderfähigSatzZuschuss
Dach (mit iSFP förderfähig bis 60.000 €)55.000 €20 %11.000 €
Baubegleitung vor Ort + Fördergeldservice3.000 €50 %1.500 €
Gesamtzuschuss12.500 €

Netto-Honorar des Fördergeldservice: 1.500 €. Eigenanteil Dach: 44.000 €.

Rechenbeispiel 3 — Fenstertausch EFH ohne iSFP, 25.000 €

Zuschuss Fenster (15 % von 25.000 €, förderfähig bis 30.000 €)3.750 €
abzüglich Netto-Honorar Fördergeldservice (Fachplanung 1.300 €, davon 50 % bezuschusst)− 650 €
Netto-Vorteil3.100 €

Ohne iSFP lohnt sich der Aufwand vor allem bei größeren Maßnahmen — hier trägt der Zuschuss die Servicekosten aber klar.

Rechenbeispiel 4 — Mehrfamilienhaus (25 WE), Dachsanierung ohne iSFP, 200.000 €

MaßnahmeförderfähigSatzZuschuss
Dachsanierung (25 WE)200.000 €15 %30.000 €
Planung & Baubegleitung (Deckel 20.000 €)20.000 €50 %10.000 €
Gesamtzuschuss40.000 €

Ohne iSFP förderfähig bis 30.000 € je WE (× 25 = 750.000 €) — die 200.000 € liegen darunter. Baubegleitung bei MFH gedeckelt auf 20.000 € (2.000 €/WE); tatsächliche Kosten 25.000 €, Netto-Honorar 15.000 €. Mit iSFP stiege der Dach-Satz auf 20 % (40.000 € statt 30.000 €).

Ratgeber

Bei großen Sanierungen: mehr Förderung durch zwei Anträge in zwei Kalenderjahren

Die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen ist auf 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt — mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt diese Grenze auf 60.000 €. Entscheidend ist das Wort Kalenderjahr: Wer umfangreicher saniert, kann die Obergrenze in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zweimal nutzen und so bis zu 120.000 € förderfähige Kosten geltend machen (20 % = bis zu 24.000 € Zuschuss, zzgl. Baubegleitung).

Diese Doppel-Nutzung der 60.000-€-Jahresgrenze über zwei Anträge ist gängige Praxis — sie hängt aber davon ab, dass die Maßnahmen sauber getrennt sind und jede vor ihrer Auftragsvergabe im richtigen Kalenderjahr beantragt wird. Wird das nicht beachtet, kann die Förderung für die zweite Tranche verloren gehen.

So funktioniert es in der Praxis:

  1. iSFP erstellen lassen. Er hebt die Grenze auf 60.000 € je Wohneinheit und Jahr und bringt zusätzlich den 5-%-iSFP-Bonus (20 % statt 15 %).
  2. Maßnahmen in zwei Pakete aufteilen — z. B. Paket A: Fassade + Fenster, Paket B: Dach + Kellerdecke.
  3. Zwei Anträge in zwei Kalenderjahren stellen (z. B. Paket A im September 2026, Paket B im Januar 2027) — jeweils vor der Auftragsvergabe der jeweiligen Maßnahme (Vertrag mit aufschiebender Bedingung).
  4. Umsetzung gebündelt möglich (z. B. gemeinsam in 2027), solange jede Maßnahme erst nach ihrem Antrag beauftragt wird. Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate.

Worauf es ankommt:

  • Saubere Trennung: Dieselbe Maßnahme darf nicht in beiden Anträgen auftauchen — keine Doppelförderung.
  • Reihenfolge: Erst Antrag, dann Auftrag — und das für jede Maßnahme einzeln.
  • Kalenderjahr: Die 60.000-€-Grenze gilt je Wohneinheit und Kalenderjahr; entscheidend ist die korrekte zeitliche Zuordnung des Antrags.

Und die Heizung kommt obendrauf:

Die Höchstgrenzen für die Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle (BAFA) und für den Heizungstausch (KfW) gelten unabhängig voneinander. Zu den bis zu 60.000 € förderfähigen Kosten für die Gebäudehülle (mit iSFP) kommen also noch einmal bis zu 30.000 € förderfähige Kosten für eine neue Wärmepumpe hinzu — pro Wohneinheit und Jahr sind so bis zu 90.000 € förderfähige Ausgaben möglich. Beispiel: 60.000 € Hülle (BAFA, 20 % = 12.000 €) plus 30.000 € Wärmepumpe (KfW 458, bis zu 70 % = bis 21.000 €). Die Heizungsförderung läuft über die KfW und schmälert die BAFA-Grenze für die Hülle nicht.

Ob sich die Aufteilung für Ihr Vorhaben lohnt und wie die Pakete am besten geschnitten werden, prüfen wir individuell — und übernehmen die fristgerechte Antragstellung. Stand: Juni 2026; maßgeblich ist die aktuelle BEG-EM-Richtlinie.

2. KfW — Heizungsförderung (Programm 458)

Zuschuss für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle oder Anschluss an ein Wärmenetz) im Bestand. Die Boni sind kombinierbar, aber gedeckelt bei 70 %.

BestandteilFördersatzVoraussetzung
Grundförderung30 %für alle förderfähigen Heizungsarten
Klimageschwindigkeits-Bonus20 %Selbstnutzer; Austausch einer funktionstüchtigen alten Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder ≥ 20 Jahre alten Gasheizung (bis 2028, danach abschmelzend)
Einkommens-Bonus30 %Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr
Effizienz-Bonus5 %Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Wärmequelle Erdreich/Wasser/Abwasser
Maximaler Fördersatz70 %Obergrenze für alle Boni zusammen
Emissionsminderungszuschlag+ 2.500 € (pauschal)Biomasseheizungen mit Staubgrenzwert ≤ 2,5 mg/m³

Max. förderfähige Kosten: 30.000 € für die erste Wohneinheit, + 15.000 € je 2.–6. WE, + 8.000 € je weitere WE. Antrag vor Auftragsvergabe (Vertrag mit aufschiebender Bedingung).

Rechenbeispiel — Wärmepumpe im EFH, Kosten 30.000 €

Selbstnutzer, Austausch einer 22 Jahre alten Gasheizung, Haushaltseinkommen 38.000 €.

BausteinFördersatz
Grundförderung30 %
Klimageschwindigkeits-Bonus20 %
Einkommens-Bonus (zvE ≤ 40.000 €)30 %
rechnerisch 80 % — gedeckelt auf70 %
Zuschuss (70 % von 30.000 €)21.000 €

Eigenanteil 9.000 €. Ohne Einkommens-Bonus (höheres Einkommen) wären es z. B. 55 % → 16.500 €.

3. KfW — Effizienzhaus-Sanierung (Kredit 261)

Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss, wenn das Gebäude durch die Sanierung eine Effizienzhaus-Stufe erreicht. Der Tilgungszuschuss ist der Teil des Kredits, den Sie nicht zurückzahlen.

Effizienzhaus-StufeTilgungszuschuss (Basis)WPB-Bonus (%)Gesamtförderquote (%)Max. Kredit je WEGesamt-Tilgungszuschuss (€)Extra-Zuschuss Baubegleitung (€)
EH 85 – ohne EE5 %5 %120.000 €6.000 €5.000 €
EH 85 – mit EE10 %10 %150.000 €15.000 €5.000 €
EH 70 – ohne EE10 %10 %120.000 €12.000 €5.000 €
EH 70 – mit EE15 %*15 %150.000 €22.500 €5.000 €
EH 55 – ohne EE, ohne WPB15 %15 %120.000 €18.000 €5.000 €
EH 55 – ohne EE, mit WPB15 %+10 %25 %120.000 €30.000 €5.000 €
EH 55 – mit EE, ohne WPB20 %20 %150.000 €30.000 €5.000 €
EH 55 – mit EE, mit WPB20 %+10 %30 %150.000 €45.000 €5.000 €
EH 40 – ohne EE, ohne WPB20 %20 %120.000 €24.000 €5.000 €
EH 40 – ohne EE, mit WPB20 %+10 %30 %120.000 €36.000 €5.000 €
EH 40 – mit EE, ohne WPB25 %25 %150.000 €37.500 €5.000 €
EH 40 – mit EE, mit WPB25 %+10 %35 %150.000 €52.500 €5.000 €

Alle Prozentwerte beziehen sich auf den Kreditbetrag; der Tilgungszuschuss wird direkt mit der Restschuld verrechnet. Die EE-Klasse (mindestens 65 % erneuerbare Energien) hebt den Kredithöchstbetrag von 120.000 € auf 150.000 € je WE und den Tilgungszuschuss um 5 Prozentpunkte. Der WPB-Bonus (Worst Performing Building, +10 Prozentpunkte) ist für Wohngebäude nur bei EH 40 und EH 55 (mit und ohne EE) sowie bei EH 70 in EE-Klasse möglich — nicht bei EH 85. *Auch EH 70 EE ist damit WPB-fähig (→ 25 %); der Übersicht halber sind hier nur EH 55 und EH 40 nach WPB aufgeschlüsselt. Der Extra-Zuschuss für die energetische Baubegleitung beträgt 50 % der Kosten, gedeckelt auf 5.000 € je WE und Kalenderjahr bei Ein-/Zweifamilienhäusern (bei größeren Objekten höher). Zusätzlich möglich: iSFP-Bonus (+5 Prozentpunkte) und serielle Sanierung; Ergänzungskredit (358/359) bis 120.000 € je WE. Der Tilgungszuschuss ist insgesamt auf 45 % gedeckelt.

Rechenbeispiel 1 — Sanierung im bewohnten Zustand, Effizienzhaus 85 EE

PositionBasisSatzZuschuss
Tilgungszuschuss (EH 85: 5 % + EE: 5 %) auf den KfW-Kredit150.000 €10 %15.000 €
Energetische Baubegleitung8.000 €50 %4.000 €
Zuschuss gesamt (nicht rückzuzahlen)19.000 €

Der Tilgungszuschuss wird direkt mit der Restschuld verrechnet — zzgl. des Zinsvorteils des KfW-Förderkredits.

Rechenbeispiel 2 — Kauf und Totalsanierung einer alten Immobilie zum Effizienzhaus 55 EE (unbewohnt, mit WPB-Bonus):

Gesamtkosten
Kaufpreis Immobilie380.000 €
Kaufnebenkosten (Brandenburg: Grunderwerbsteuer 6,5 % + Notar/Grundbuch ca. 1,5 %, ohne Makler)~ 30.400 €
Sanierungskosten (Totalsanierung zum EH 55 EE)260.000 €
Gesamtkosten~ 670.400 €
Finanzierung
Eigenkapital150.000 €
KfW-Darlehen 261 (Maximum je WE mit EE-Klasse)150.000 €
Privates Bankdarlehen (Restbetrag)~ 370.400 €
Förderung — nicht rückzuzahlen
KfW-Tilgungszuschuss 30 % auf 150.000 € (EH 55: 15 % + EE: 5 % + WPB: 10 %)45.000 €
Energetische Baubegleitung 50 % (von 12.000 €, gedeckelt auf 5.000 €/EFH)5.000 €
Zuschuss gesamt50.000 €

Der KfW-Tilgungszuschuss reduziert das KfW-Darlehen direkt: Von den 150.000 € sind effektiv nur 105.000 € zurückzuzahlen. Zusammen mit der geförderten Baubegleitung ergeben sich 50.000 € nicht rückzahlbare Zuschüsse.

4. KfW — Jung kauft Alt (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb, 308)

Bessere Konditionen ab 3.8.2026 Zinsverbilligter KfW-Kredit für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie (Energieklasse F, G oder H) kaufen, selbst nutzen und anschließend energetisch sanieren. Es ist kein Zuschuss, sondern ein besonders günstiger Kredit — der Vorteil liegt im niedrigen Zins.

MerkmalRegelung
Förderartzinsverbilligter Kredit (kein Tilgungszuschuss); Zinsen je nach Laufzeit sehr niedrig, teils ab rund 0,01 % effektiv
Max. Kreditbetrag (bis 2.8.2026)1 Kind 100.000 € · 2 Kinder 125.000 € · ab 3 Kinder 150.000 €
Max. Kreditbetrag (ab 3.8.2026)1 Kind 140.000 € · 2 Kinder 160.000 € · ab 3 Kinder 180.000 €
Einkommensgrenzezu versteuerndes Haushaltseinkommen max. 90.000 €/Jahr bei einem Kind, + 10.000 € je weiteres Kind
FörderfähigKaufpreis inkl. anteiliger Grundstückskosten — nicht die Kaufnebenkosten
Laufzeit / Zinsbindung7 bis 35 Jahre Laufzeit; Zinsbindung bis 10 Jahre
Sanierungspflichtinnerhalb 4,5 Jahren mind. Effizienzhaus 85 EE (oder EH Denkmal EE); ab 3.8.2026 alternativ über ein Paket kombinierter Einzelmaßnahmen erreichbar
Voraussetzungenbisher kein Wohneigentum; Selbstnutzung; Eigentumsanteil mind. 50 %; Antrag vor Abschluss des Kaufvertrags über die Hausbank

Was sich zum 3. August 2026 ändert: Auf Basis einer geänderten Förderrichtlinie steigen die Förderhöchstbeträge auf 140.000 € (1 Kind), 160.000 € (2 Kinder) und 180.000 € (ab 3 Kinder). Neu ist zudem, dass der geforderte Effizienzhaus-Standard alternativ über ein Paket kombinierter Einzelmaßnahmen erreicht werden kann — verpflichtend sind dann Heizungstausch (mind. 65 % erneuerbare Energien), Fenstertausch, Fassadendämmung sowie Dach- oder Dachbodendämmung nach den Mindestanforderungen der BEG EM. Kombinierbar mit der KfW-Sanierungsförderung (261) und dem Wohneigentumsprogramm (124). Der Kredit ist zwingend vor Abschluss des Kaufvertrags zu beantragen (alternativ Kaufvertrag mit aufschiebender Bedingung). Stand: Juni 2026 — maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie.

Rechenbeispiel — Jung kauft Alt (308): Familie mit zwei Kindern kauft einen Altbau (ab 3.8.2026)

Bestandshaus der Energieklasse G, Selbstnutzung, zwei minderjährige Kinder, zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 100.000 €.

Kosten des Erwerbs
Kaufpreis Bestandshaus (inkl. anteiliger Grundstückskosten)320.000 €
Kaufnebenkosten (Brandenburg: GrESt 6,5 % + Notar/Grundbuch ~1,5 %, nicht förderfähig)~ 25.600 €
Gesamtkosten Erwerb~ 345.600 €
Finanzierung
KfW-308-Förderkredit (2 Kinder, ab 3.8.2026)160.000 €
Eigenkapital60.000 €
Ergänzendes Bankdarlehen~ 125.600 €

Kein Tilgungszuschuss — der Vorteil ist der niedrige Zins. Bei z. B. rund 2 Prozentpunkten Zinsvorteil sind das im ersten Jahr etwa 3.200 € weniger Zinsen auf die 160.000 €; über die zehnjährige Zinsbindung summiert sich das auf einen deutlich fünfstelligen Betrag (genaue Höhe je nach tagesaktuellem Zins). Zusätzlich gilt die Sanierungspflicht auf Effizienzhaus 85 EE innerhalb 4,5 Jahren — dafür ist die KfW-Sanierungsförderung (261) kombinierbar.

5. KfW — Klimafreundlicher Neubau (Effizienzhaus 40)

Zinsverbilligter Kredit für Neubau oder Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude (mindestens Effizienzhaus 40 mit Grenzwert für Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus). Kein Tilgungszuschuss — der Vorteil liegt im günstigen Zins.

Programm / StufeAnforderungMax. Kredit je WE
Klimafreundliches Wohngebäude (KFN 297)Effizienzhaus 40 + Treibhausgas-Grenzwert100.000 €
Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG (KFN 297)zusätzlich Nachhaltigkeitszertifikat QNG150.000 €
Wohneigentum für Familien (WEF 300, Neubau)Effizienzhaus 40, mind. 1 Kind, Einkommensgrenze170.000–270.000 € (nach Kinderzahl)

Familienförderung (WEF) ist einkommensabhängig. Konditionen 2026 bitte prüfen — die Neubauprogramme werden regelmäßig angepasst.

Ratgeber

LCA und QNG — was dahintersteckt (und warum QNG in der Praxis oft entfällt)

LCA (Lebenszyklus-Analyse / Ökobilanz): Für die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ (Effizienzhaus 40) reicht die Energieeffizienz allein nicht — zusätzlich müssen die Treibhausgas-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus (Herstellung der Baustoffe, Nutzung, Rückbau) einen Grenzwert einhalten (rund 24 kg CO₂-Äquivalent je m² und Jahr). Diese Ökobilanz erstellt Ihre Energieeffizienz-Expertin/Ihr Experte; sie ist Grundlage für die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Die Materialwahl zählt: Massiver Stahlbeton mit konventionellem Zement kann knapp werden, während Holz-, Holzhybrid- oder Recyclingbeton-Bauweisen die Bilanz entlasten.

QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude): Ein staatliches Nachhaltigkeitszertifikat (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM), das über den Energiestandard hinaus ökologische (Ökobilanz), ökonomische (Lebenszykluskosten) und soziokulturelle Qualitäten (Barrierefreiheit, Schallschutz, Tageslicht, sommerlicher Komfort) bewertet. Es verlangt eine Nachhaltigkeitsbewertung und die Prüfung durch eine akkreditierte, unabhängige Zertifizierungsstelle — plus einen zusätzlichen Berater für Nachhaltigkeit. Mit QNG steigt der zinsverbilligte Kredit von 100.000 € auf 150.000 € je Wohneinheit.

In der Praxis wird QNG oft nicht umgesetzt.

Der Grund sind die Kosten: Die Zertifizierung selbst (beim Einfamilienhaus grob 3.000–5.000 €) ist dabei nur ein Teil — hinzu kommen strengere Anforderungen an Baustoffe, Dokumentation und Nachweise, die die Baukosten spürbar erhöhen, sowie ein Verfahren über mehrere Monate. Weil der Vorteil beim KFN nur ein größerer, zinsverbilligter Kredit ist (kein Zuschuss!), lohnt der QNG-Aufpreis für viele private Bauherren — vor allem beim Einfamilienhaus — nicht. In der Regel wird daher die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ ohne QNG (100.000 €, nur LCA) gewählt.

Ob sich QNG für Ihr Vorhaben rechnet, hängt von Gebäudegröße, Bauweise und Ihrer Finanzierung ab — bei mehreren Wohneinheiten kann es eher aufgehen. Wir rechnen das im Einzelfall durch. Stand: Juni 2026; maßgeblich sind die aktuellen KfW-Merkblätter und Technischen Mindestanforderungen.

Rechenbeispiel — Neubau: Grundstück kaufen + schlüsselfertig bauen (Effizienzhaus 40, nur LCA):

Gesamtkosten
Grundstück (leeres Baugrundstück)180.000 €
Kaufnebenkosten (Brandenburg: Grunderwerbsteuer 6,5 % + Notar/Grundbuch ca. 1,5 %, ohne Makler)~ 14.400 €
Hausbau schlüsselfertig (EH 40, klimafreundlich)320.000 €
Gesamtkosten~ 514.400 €
Finanzierung
Eigenkapital150.000 €
KfW-Darlehen 297 (Klimafreundliches Wohngebäude, nur LCA, ohne QNG)100.000 €
Privates Bankdarlehen (Restbetrag)~ 264.400 €

Anders als bei der Sanierung (KfW 261) gibt es hier keinen Tilgungszuschuss — der Vorteil des KfW-Kredits liegt allein im vergünstigten Zins. Bei rund 0,5–1 %-Punkt Zinsvorteil auf 100.000 € summiert sich das über 10 Jahre grob auf 5.000–9.000 € weniger Zinskosten (abhängig vom Marktzins). Hinweis: Das Grundstück selbst ist nicht KfW-förderfähig; der Förderkredit bezieht sich auf die Bau- und Baunebenkosten.

6. ILB Brandenburg — für Eigentümer (Wohneigentum & Modernisierung)

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) fördert die nachhaltige Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum mit Zuschuss und zinsfreiem Darlehen — zusätzlich zu den Bundesprogrammen. Ziel ist u. a. die energetische Ertüchtigung und die altersgerechte Anpassung. Einkommensabhängig und mit Eigenleistungsanteil.

BausteinHöhe (ab 2026)Detail
Grundförderung (Zuschuss)10.000 €nicht rückzahlbar; selbst genutztes Wohneigentum im Land Brandenburg
Zinsfreies Darlehenbis 230.000 €20 Jahre zinsfrei, Tilgung 3 % p. a.; Entgelte: einmalig 2 %, laufend 0,5 % p. a. der Restschuld
Bonus je Kind+ 10.000 € Zuschusszusätzlich je Kind; für in 20 Jahren geborene Kinder sinkt die Darlehensschuld zudem um je 10.000 €
Zusatzdarlehen Kauf + Modernisierung+ 20.000 € Darlehenbei Erwerb einer Bestandsimmobilie mit anschließender Modernisierung
Weitere Zuschüssefallabhängigz. B. bei Schwerbehinderung / barrierefreier Anpassung und weiteren Kriterien
Förderdeckelmax. 50 % der GesamtkostenObergrenze über alle ILB-Bausteine zusammen

Energetische Anforderungen & räumliche Geltung (nur Brandenburg): Gefördert werden ausschließlich Gebäude im Land Brandenburg, die vor dem 2. Oktober 2009 errichtet wurden; die Maßnahmenkosten sollen mindestens 500 €/m² Wohnfläche betragen (Selbstnutzung über 20 Jahre, Antrag vor Vorhabenbeginn). Inhaltlich geht es um energetische Ertüchtigung — Einsparung von Wärmeenergie und Minderung des CO₂-Ausstoßes — und/oder altersgerechte Anpassung. Räumlich ist die Förderung grundsätzlich an eine Gebietskulisse gebunden (innerstädtische Sanierungs-/Entwicklungsgebiete, „Vorranggebiete Wohnen“, Konsolidierungsgebiete). Zwei Erleichterungen: Die reine Modernisierung/Instandsetzung ohne Erwerb ist auch ohne Gebietskulisse förderbar, und Maßnahmen außerhalb der Kulisse sind förderfähig, wenn die Modernisierung mindestens das energetische Niveau des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erreicht. Es gelten Einkommensgrenzen nach dem BbgWoFG (max. 20 % Überschreitung).

Rechenbeispiel — Familie mit einem Kind modernisiert ein Haus in Brandenburg

Grundförderung10.000 €
Kinder-Zuschuss (1 Kind)10.000 €
Zuschuss gesamt (nicht rückzuzahlen)20.000 €

Zusätzlich ein zinsfreies Darlehen bis 230.000 € (20 Jahre zinsfrei) für den Rest der Kosten. Die gesamte ILB-Förderung ist auf max. 50 % der Gesamtkosten gedeckelt und lässt sich je nach Maßnahme mit BAFA-/KfW-Programmen kombinieren. Bei Einhaltung der Einkommensgrenzen.

7. ILB Brandenburg — für Vermieter & Wohnungswirtschaft

Auch für Vermieter, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und kommunale Gesellschaften fördert die ILB die energetische Modernisierung vermieteten Wohnraums — teils zusätzlich zur KfW. Das Besondere: Beim Brandenburg-Kredit gibt es einen Landes-Tilgungszuschuss obendrauf, selbst wenn die KfW bereits einen eigenen Tilgungszuschuss gewährt.

Programm / BausteinFörderungFür wen / Bedingung
Brandenburg-Kredit „Energieeffizienter Wohnungsbau“5 % Tilgungszuschuss zusätzlich zur KfWenergetische Sanierung vermieteten Wohnraums zum Effizienzhaus-Standard; berechnet auf den KfW-Kredit (bis 150.000 €/WE) abzüglich KfW-Tilgungszuschuss
Mietwohnungsbau — Zuschuss500 € je m² Wohnflächenachhaltige, generationsgerechte Modernisierung & Instandsetzung von Mietwohnungen
Mietwohnungsbau — zinsfreies Darlehenbis 2.000 € je m² Wohnfläche35 Jahre zinsfrei, Tilgung mind. 2 % p. a.; Entgelte: einmalig 1 %, laufend 0,5 % der Restschuld
Aufzug-Zuschuss+ 25.000 € je Wohnungbei nachträglichem Ein- oder Anbau eines Aufzugs

Zwei Wege für Vermieter: Der Brandenburg-Kredit „Energieeffizienter Wohnungsbau“ ist das Alleinstellungsmerkmal des Landes — die ILB gewährt ihren 5-%-Tilgungszuschuss auch dann, wenn die KfW bereits einen eigenen Tilgungszuschuss vergibt (echte Doppelförderung für Effizienzhaus-Sanierungen). Das Programm Mietwohnungsbau — Modernisierung/Instandsetzung (Förderrichtlinie ab 2026) fördert die nachhaltige Modernisierung mit Zuschuss und zinsfreiem Darlehen je m² Wohnfläche; Voraussetzungen u. a.: mind. 15 % Eigenkapital, mindestens ein Drittel der Kosten auf Modernisierung, 35 Jahre Miet- und Belegungsbindung sowie Bindung an eine Gebietskulisse. Anträge sind bis zum 30. Juni für das jeweils folgende Programmjahr einzureichen (erstmals 30. Juni 2026 für das Programmjahr 2027). Stand 2026 — maßgeblich sind die aktuellen ILB-Richtlinien; Details klären wir bzw. die ILB im Einzelfall.

Rechenbeispiel — Vermieter saniert ein Mehrfamilienhaus zum Effizienzhaus 55 EE

Position (je Wohneinheit)BasisSatzBetrag
KfW-Tilgungszuschuss 261 (EH 55 EE)150.000 €20 %30.000 €
ILB-Tilgungszuschuss obendrauf (auf Restkredit)120.000 €5 %6.000 €
Zusätzliche Landesförderung bei 10 WE (6.000 € × 10)60.000 €

Die ILB legt ihren 5-%-Tilgungszuschuss auf den nach KfW verbleibenden Kreditbetrag (120.000 €) obendrauf — zusätzlich zum KfW-Zuschuss. Pro Wohneinheit also 6.000 € extra allein aus der Landesförderung.

8. KfW — Gewerbe zu Wohnen (GzW, Zuschuss 266)

Neu ab 1.7.2026 · bis 31.12.2026 befristet Direkter, nicht rückzahlbarer Zuschuss für den Umbau leerstehender, beheizter Nichtwohngebäude (Büros, Ladenlokale, Gewerbe) zu Wohnraum. Ziel: Leerstand abbauen und neuen Wohnraum schaffen. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Investoren — von Privatpersonen bis zu Unternehmen und Genossenschaften.

MerkmalRegelung
Förderartdirekter Zuschuss (nicht rückzahlbar) — kein Kredit, keine Tilgung
Förderhöhe30 % der förderfähigen Umbaukosten, bezogen auf max. 100.000 € je neuer Wohneinheit → bis 30.000 € Zuschuss je Wohneinheit
Gesamtdeckelmax. 300.000 € Zuschuss (mehrere Wohneinheiten); bei Unternehmen unter Beachtung der De-minimis-Regel
Förderfähigbauliche Umbaumaßnahmen, Grundrissänderung, Innenausbau, Außenanlagen (inkl. Entsiegelung) sowie Fachplanung und Baubegleitung für den Umbau
Nicht förderfähigdie energetische Sanierung (Dämmung, Fenster, Heizung) und der Kaufpreis des Gebäudes — dafür steht die BEG (z. B. KfW 261) bereit
VoraussetzungenGebäude beheizt und nicht zu Wohnzwecken genutzt; Bauantrag mind. 5 Jahre her; mind. eine neue Wohneinheit; Endstandard mind. Effizienzhaus 85 EE; genehmigte Nutzungsänderung; Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (dena-Liste)
Fristen / BindungAntrag vor Vorhabenbeginn direkt bei der KfW; Umsetzung binnen 54 Monaten; anschließend mind. 10 Jahre Wohnnutzung; keine Mietobergrenze

Zeitlich befristet — zügig handeln: Programmstart 1. Juli 2026, die Förderrichtlinie läuft zunächst nur bis 31. Dezember 2026 (Budget 2026: 300 Mio. €). Der Antrag muss zwingend vor Vorhabenbeginn (Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen) bei der KfW gestellt sein — Planungs- und Beratungsleistungen dürfen aber bereits vorher laufen. Der Zuschuss deckt nur die Umbaukosten; die verpflichtende energetische Ertüchtigung auf Effizienzhaus 85 EE läuft separat über die BEG (z. B. KfW 261). Stand: Juli 2026 — maßgeblich ist die KfW-Richtlinie zum Programm 266.

Rechenbeispiel — Gewerbe zu Wohnen (266): leerstehende Bürofläche wird zu drei Wohnungen

Ein beheiztes, seit Jahren leerstehendes Bürogeschoss wird zu drei Wohneinheiten umgebaut. Reine Umbaukosten je Wohnung rund 120.000 €.

PositionförderfähigSatzZuschuss
Umbaukosten je Wohnung (tatsächlich 120.000 €, gedeckelt auf 100.000 €)100.000 €30 %30.000 €
Zuschuss bei drei Wohnungen (30.000 € × 3)90.000 €

Förderfähig sind max. 100.000 € Umbaukosten je Wohneinheit — die tatsächlichen 120.000 € liegen darüber, daher greift der Deckel und je Wohnung zählt der Höchstbetrag von 30.000 €. Der Gesamtzuschuss ist auf 300.000 € begrenzt (bei Unternehmen nach der De-minimis-Regel). Nicht enthalten: die verpflichtende energetische Ertüchtigung auf Effizienzhaus 85 EE und der Kaufpreis — dafür ist z. B. die KfW-Sanierungsförderung (261) kombinierbar.

9. Steuerliche Förderung (§ 35c EStG)

Alternative zur direkten Förderung: Statt eines Zuschusses ziehen Sie einen Teil der Kosten über drei Jahre direkt von der Steuerschuld ab. Sinnvoll, wenn Sie für dieselbe Maßnahme keine BAFA-/KfW-Förderung nutzen.

MerkmalRegelung
Fördersatz20 % der Aufwendungen, verteilt auf 3 Jahre (7 % / 7 % / 6 %)
Höchstbetrag40.000 € je Wohnobjekt (entspricht 200.000 € förderfähigen Kosten)
Voraussetzungenselbst genutztes Wohneigentum, Gebäude älter als 10 Jahre, Fachunternehmererklärung
Energetische Baubegleitungzu 50 % direkt absetzbar
KombinationAlternative zu BAFA/KfW — nicht kombinierbar für dieselbe Maßnahme
Ratgeber

Wann sich der Steuerbonus (§ 35c) lohnt

Sie brauchen eine ausreichende Steuerlast. Der § 35c ist kein Zuschuss, sondern eine Steuerermäßigung: 20 % der Kosten werden über drei Jahre direkt von Ihrer Einkommensteuer abgezogen. Das bringt nur etwas, wenn Ihre tarifliche Einkommensteuer in diesen Jahren hoch genug ist, um den Abzug voll auszuschöpfen. Für Haushalte mit hoher Steuerlast ist der Steuerbonus daher besonders attraktiv — und anders als beim BAFA-Einkommensbonus gibt es keine Einkommensobergrenze.

Besonders sinnvoll, wenn die Förderdeckel erreicht sind. BAFA und KfW deckeln die förderfähigen Kosten je Maßnahme (bei der Gebäudehülle z. B. 60.000 €/WE mit iSFP). Wer umfangreicher saniert, schöpft diese Deckel schnell aus — der § 35c setzt mit bis zu 200.000 € Kosten je Objekt (= 40.000 € Steuerermäßigung) deutlich höher an.

Wichtig zur Kombination:

Für dieselbe Maßnahme gilt entweder BAFA/KfW oder § 35c — auch der Eigenanteil oberhalb des Deckels zählt dann nicht mehr für die Steuer. Verschiedene Maßnahmen lassen sich aber aufteilen: Ist der BAFA-Deckel z. B. schon durchs Dach ausgeschöpft, bringt eine getrennte Maßnahme (etwa die Fassade) über den § 35c zusätzliche Ersparnis — vorausgesetzt, sie ist technisch und rechnerisch sauber getrennt (eigene Rechnung).

Welche Maßnahme über die Förderung und welche über den Steuerbonus läuft, planen wir vor Baubeginn — und achten auf die saubere, getrennte Abrechnung. Stand: Juni 2026; maßgeblich sind das aktuelle BMF-Schreiben und § 35c EStG. Dies ersetzt keine Steuerberatung.

Rechenbeispiel — EFH-Sanierung: Dach über BAFA, Fassade über § 35c:

Maßnahme 1 — Dach (über BAFA)
Dachsanierung (Gesamtkosten)100.000 €
BAFA-förderfähig (mit iSFP, gedeckelt)60.000 €
BAFA-Zuschuss (20 % mit iSFP)12.000 €
Maßnahme 2 — Fassade (über § 35c)
Fassadendämmung (getrennte Maßnahme, ohne BAFA)40.000 €
§ 35c-Steuerermäßigung 20 % (über 3 Jahre: 2.800 / 2.800 / 2.400 €)8.000 €
Gesamt-Vorteil (BAFA-Zuschuss + Steuerbonus)20.000 €

Weil der BAFA-Deckel (60.000 €) bereits durchs Dach ausgeschöpft ist, brächte die Fassade über BAFA kaum noch etwas — als eigenständige Maßnahme über den § 35c bringt sie dagegen 8.000 €. Voraussetzung: getrennte Rechnungen für Dach und Fassade sowie ausreichende Steuerlast. Die 40.000 € dürfen nicht Teil der (BAFA-geförderten) Dachmaßnahme sein.

10. Altersgerecht Umbauen — Kredit (159)

Verfügbar 2026 Zinsgünstiger Kredit für den Abbau von Barrieren und für besseren Einbruchschutz — unabhängig vom Alter, jederzeit verfügbar. Kein Tilgungszuschuss; der Vorteil liegt im günstigen Zins.

MerkmalRegelung
Förderartzinsgünstiger Kredit (kein Tilgungszuschuss)
Höchstbetragbis 50.000 € je Wohneinheit
ZweckBarrierereduzierung und/oder Einbruchschutz
Laufzeitbis 30 Jahre, 5 oder 10 Jahre Zinsbindung, tilgungsfreie Anlaufjahre möglich
Für wenalle Altersgruppen: Eigentümer (selbst genutzt oder vermietet), Mieter (mit Zustimmung), WEG, Genossenschaften
BedingungAusführung durch Fachunternehmen; Antrag vor Beginn über die Hausbank; neue Fenster nur über die BEG

Kombination mit BAFA EM / KfW-Sanierung: Möglich. Der Kredit 159 fördert andere Maßnahmen (Barriere-Abbau, Sicherheit) als die energetische Förderung — Sie können die energetische Sanierung also über BAFA/KfW und den barrierefreien bzw. einbruchsicheren Umbau über Kredit 159 laufen lassen. Dieselben Kosten dürfen nicht doppelt gefördert werden. Kredit 159 und der Zuschuss 455-B sind für dieselbe Maßnahme nicht kombinierbar — entweder Kredit oder Zuschuss.

Rechenbeispiel — barrierefreies Bad + Einbruchschutz, Kosten 40.000 €:
Finanziert über den Kredit 159. Bei rund 1 %-Punkt Zinsvorteil gegenüber einem normalen Modernisierungskredit sparen Sie auf 40.000 € über 10 Jahre grob 2.000–2.500 € Zinsen. Parallel können Sie z. B. das Dach über die BAFA fördern lassen — das ist eine getrennte Maßnahme.

11. Barrierereduzierung — Investitionszuschuss (455-B)

Wieder verfügbar — Budget knapp Direkter Zuschuss (nicht rückzahlbar) für den Abbau von Barrieren. Status 2026: seit dem 8. April 2026 wieder beantragbar; das Budget ist mit rund 50 Mio. € jedoch knapp und kann jederzeit erschöpft sein — daher zügig beantragen und den aktuellen Status bei der KfW prüfen.

MerkmalRegelung
Förderartdirekter Zuschuss (nicht rückzahlbar)
Einzelmaßnahmen10 % der Kosten — max. 25.000 € förderfähig je WE → bis 2.500 €
Standard „Altersgerechtes Haus“12,5 % der Kosten — max. 50.000 € förderfähig je WE → bis 6.250 €
Mindestinvestition2.000 € förderfähige Kosten
Für wenEigentümer, Mieter (mit Modernisierungsvereinbarung), Vermieter
BedingungFachunternehmen; Antrag vor Beginn im KfW-Zuschussportal

Kombination mit BAFA EM / KfW-Sanierung: Nur für verschiedene Maßnahmen. Für dieselbe Maßnahme ist der 455-B nicht mit der BEG (BAFA/KfW), nicht mit dem Kredit 159 und nicht mit § 35a/§ 35c kombinierbar. In der Praxis teilen Sie das Projekt auf (getrennte Rechnungen): z. B. barrierefreies Bad über 455-B, energetische Sanierung über BAFA/KfW.

Rechenbeispiel — barrierefreies Bad (bodengleiche Dusche, Türverbreiterung), Kosten 25.000 €

PositionförderfähigSatzZuschuss
Barrierefreies Bad (Einzelmaßnahme, Maximum)25.000 €10 %2.500 €

Nicht rückzahlbar. Eine gleichzeitige Dachsanierung können Sie getrennt über die BAFA fördern lassen — nur nicht dieselben Kosten doppelt.

12. Einbruchschutz — Zuschuss (455-E)

Eingestellt Status 2026: Der Einbruchschutz-Zuschuss (455-E) wurde Ende 2023 eingestellt und ist nicht mehr beantragbar; eine Wiederaufnahme ist nicht vorgesehen (nur bereits erteilte Zusagen bleiben gültig). Einbruchschutz fördert die KfW jetzt nur noch über den Kredit 159 — steuerlich zusätzlich über den Handwerkerbonus (§ 35a EStG).

WegFörderungDetail
KfW 159 (Kredit)zinsgünstiger Kredit bis 50.000 €/WEeinbruchhemmende Türen, Fenster-Nachrüstung, Schlösser, Alarmanlagen; Antrag vor Beginn über die Hausbank
§ 35a EStG (Steuer)20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/JahrHandwerkerbonus; nur Arbeitskosten, nicht dieselben Kosten wie im KfW-Kredit
455-E (Zuschuss)eingestellt seit Ende 2023keine neuen Anträge; nur frühere Zusagen noch abrufbar

Kombination mit BAFA EM / KfW-Sanierung: Der Einbruchschutz über Kredit 159 ist mit BAFA-/KfW-Sanierung kombinierbar, da es sich um andere Maßnahmen handelt (Sicherheit statt Energie). Neue Fenster laufen über die BEG, die Einbruch-Nachrüstung bestehender Fenster über Kredit 159. Der § 35a lässt sich für Arbeitskosten nutzen, die nicht bereits über den KfW-Kredit finanziert werden.

Rechenbeispiel — Einbruchschutz-Paket (einbruchhemmende Haustür RC 2, Fenster-Nachrüstung, Alarmanlage), Kosten 15.000 €

PositionBasisSatzErsparnis
Arbeitskosten über § 35a EStG (Handwerkerbonus)5.000 €20 %1.000 €

Vom Gesamtpaket (15.000 €) entfallen rund 5.000 € auf Arbeitskosten. Die 1.000 € Steuerermäßigung liegen unter dem Jahresdeckel von 1.200 €. Die Investition selbst zusätzlich über Kredit 159 zinsgünstig finanzierbar — die darüber finanzierten Arbeitskosten dürfen dann aber nicht nochmals über § 35a abgesetzt werden.

Stand: Juni 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — Fördersätze, Höchstbeträge und Bedingungen ändern sich; maßgeblich sind stets die aktuellen Richtlinien der jeweiligen Fördergeber. Wir prüfen die für Ihr Vorhaben passende Kombination individuell.

Fördergeber & offizielle Quellen

BAFA

Einzelmaßnahmen, geförderte Energieberatung und Energieaudits — Wohn- und Nichtwohngebäude.

bafa.de →

KfW

Heizungsförderung (458), Ergänzungskredit (358/359), Effizienzhaus (261), Klimafreundlicher Neubau.

kfw.de →

ILB Brandenburg

Landesförderung für selbst genutztes Wohneigentum und Modernisierung — zusätzlich zum Bund.

ilb.de →

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Die wichtigste Regel beim Fördergeld: immer vor Beginn der Maßnahme. Wird ein Auftrag vorher vergeben oder eine Anzahlung geleistet, entfällt in der Regel die Förderung. Verträge dürfen nur mit aufschiebender Bedingung geschlossen werden. Nehmen Sie also Kontakt auf, bevor Sie eine Firma beauftragen — genau hier setzt unser Fördergeldservice an.

Baupflichten in Brandenburg

Bei Sanierung, Heizungstausch oder Eigentümerwechsel gelten gesetzliche Pflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Landesrecht.

Rechtlicher Rahmen, Stand Juni 2026 — ohne Gewähr. Gesetzestext: GEG bei gesetze-im-internet.de. Was konkret für Ihr Gebäude gilt, klären wir individuell.

GEG 2026 — kurz eingeordnet

Was sich ändern soll

  • die bisherigen §§ 71 und 72 GEG sollen entfallen;
  • die 65-%-Erneuerbaren-Pflicht für neue Heizungen soll wegfallen;
  • mehr Übergangszeit für ältere Öl- und Gasheizungen.

Was bleibt

  • die Förderung von KfW und BAFA bleibt — nach aktuellem Stand bis mindestens 2029 gesichert;
  • energetische Sanierung und effiziente Heiztechnik bleiben wirtschaftlich sinnvoll;
  • Fortführung perspektivisch als Gebäudemodernisierungsgesetz.

Stand: Juni 2026, Gesetzgebungsverfahren läuft — Änderungen im Detail möglich.

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Markus Matz Dipl.-Bauing. (FH) · EnergieEffizienzExperte DENA BAFA KfW
Warum finden Sie keine bunten Bilder auf dieser Seite?

Weil echte Fachkompetenz keine Hochglanzfotos braucht.

Sie finden auf dieser Website keine Stockfotos und keine Werbebilder. Was zählt, sind 25 Jahre Erfahrung als Bauingenieur, unzählige abgewickelte Energieberatungen, Projekte, Schadensgutachten, Baubegleitungen und der direkte persönliche Kontakt.

Über uns

Unabhängig. Kompetent. Persönlich.

Als Diplom-Bauingenieur (FH), mehrfach zertifizierter Sachverständiger für Bauschäden und zertifizierter Energieberater begleiten wir WEG's, Hausverwaltungen, Hausbesitzer, Vermieter und Unternehmen sowie öffentliche Träger seit vielen Jahren auf dem Weg zur energetischen Sanierung.

Unsere Beratung ist neutral und unabhängig von Herstellern oder Handwerksbetrieben. Wir arbeiten ausschließlich in Ihrem Interesse — mit dem Ziel, Sanierungsmaßnahmen zu eruieren und zu begleiten, die in Ihr Budget passen und auch unter wirtschaftlichen Aspekten sinnvoll sind.

Unser Büro befindet sich in Wildau — wir betreuen Projekte in der gesamten Region Berlin & Brandenburg.

Diplom-Bauingenieur (FH)
>25 Jahre Berufs- und Praxiserfahrung
Zertifizierter EnergieEffizienzExperte (BAFA, KfW)
Energieberater für Wohngebäude & Nichtwohngebäude (DENA)
Experte für Bauphysik und Gebäudesanierung
Baubetreuer und Bauüberwacher
Zertifizierter Sachverständiger für Schäden im konstruktiven Ingenieurbau
Zertifizierter Sachverständiger für Bauschadenbewertung

Referenzprojekte

Ausgewählte Projekte

Einblicke in abgeschlossene Beratungs- und Sanierungsprojekte — anonymisiert aus Datenschutzgründen.

WEG Wohngebäude · Sanierung

MFH mit 6 WE, Baujahr 1996, Wildau

Energetische Beratung, Schimmelpilzberatung, Entwicklung Konzept zur Sanierung, Ausschreibung und Vergabe an geeignete Fachfirma, Betreuung von Wärmebrückensanierung: Sockelsanierung und Sockeldämmung mit BAFA-Fördergeld. Zusätzlich wurde unsere Baubetreuung zu 50 % vom BAFA gefördert.

Mehrfamilienhaus · iSFP

MFH 12 WE, Baujahr 1978, Königs Wusterhausen

Individueller Sanierungsfahrplan mit Priorisierung über 3 Stufen, Sicherung von BAFA-Zuschüssen in Höhe von 48.000 €.

Hauskaufberatung

Zweifamilienhaus, 160 m², Berlin-Brandenburg

Inaugenscheinnahme und ganzheitliche energetische, technische und finanzielle Beratung unter Berücksichtigung der zu erwartenden Sanierungskosten nach GEG. Inaugenscheinnahme und Beurteilung sichtbarer vorhandener Bauschäden und Instandhaltungsrückstauungen.

Privater Vermieter · Baubegleitung

Altbau 1976, >20 WE, Berlin-Reinickendorf

Flachdachsanierung: Energetische Baubegleitung und Betreuung vor Ort der umfangreichen Totalsanierung des Flachdaches eines Wohngebäudes mit über 20 WE's. Die Handwerksleistungen der ausführenden Unternehmen wurden BAFA-gefördert. Zusätzlich wurde unsere Baubetreuung zu 50% vom BAFA gefördert.

KfW-Effizienzhaussanierung · Betreuung & Qualitätssicherung

EFH Altbau ~1910, EH 55 EE, Berlin-Karlshorst

Abwicklung aller Formalitäten, Berechnung der Gebäudehülle, Wärmebrückenberechnung, energetische Baubegleitung über alle Gewerke, Abnahmedokumentation für den KfW-Förderprogramm-Abruf.

Wohngebäude · Heizungstausch

EFH, Baujahr 1975, Königs Wusterhausen

Beratung und Begleitung Wärmepumpeneinbau + Heizkörpertausch, Heizlastberechnung, hydraulischer Abgleich, BEG-Antrag bis zur Einreichung aller Unterlagen KfW und Auszahlung Fördergeld. Zusätzlich zur Förderung der Leistung der Handwerksunternehmen wurde unsere Baubetreuung zu 50 % von der KfW gefördert.

Privater Eigentümer · Industriebetrieb

Pharmazeutische Produkte, Berlin

Umfangreiche energetische Beratung inkl. Begehung, Analyse und Bestandserfassung vor Ort.

WEG Wohngebäude · Beratung & Gutachten

MFH mit 20 WE, Baujahr ca. 1920, Berlin-Steglitz

Umfangreiche Beratung vor Ort, Erstellung einer gutachterlichen Stellungnahme, Beratung im Rahmen einer WEG-Versammlung, spezielle Beratung zu Heizungstausch: Eruierung von Möglichkeiten und ungefähren zu erwartenden Kosten. Umfangreiche allgemeine energetische Beratung auch unter Berücksichtigung zahlreicher Instandhaltungsrückstauungen und Bauschäden.

Neubau · Sachverständigenprüfung GEG/EnEV

Wohnsiedlung mit 30 WE, Berlin

Sachverständigenprüfung nach GEG/EnEV für den Neubau einer Wohnsiedlung: Prüfung auf Übereinstimmung mit dem zuständigen GEG/EnEV-Nachweis. Durchführung der Arbeiten in Zusammenarbeit mit Ingenieursbüro BBP Baucon Berlin.

Wohngebäude EFH · Ganzheitliche Baubetreuung

EFH, Berlin-Mahlsdorf

Ganzheitliche Baubetreuung der umfangreichen Sanierung: Von der Erstberatung vor Ort über Erstellung iSFP und Findung geeigneter Fachfirmen. Anschließend Baubetreuung der Gewerke Dachsanierung, Fassadensanierung, Heizungssanierung. Berechnung aller bauphysikalischer Nachweise sowie Erstellung Heizlastberechnung. Betreuung bis zur Abnahmebegleitung und Auszahlung Fördergeld. Zusätzlich zur Förderung der Handwerksunternehmen wurde unsere Baubetreuung zu 50 % vom BAFA gefördert.

EFH Wohngebäude · Energetische Beratung & Dachsanierung

EFH, Baujahr 1982

Energetische und bauphysikalische Beratung einer Dachsanierung. Erstellung bauphysikalischer Nachweise und Berechnungen mit Hinblick auf Dämmung und Diffusionsfähigkeit. Gutachterliche Prüfung der vorhandenen Unterspannbahn auf Restlebensdauer. Fördergeldberatung und Service bis Bauende. Zusätzlich zum BAFA-Fördergeld wurde unsere Baubetreuung zu 50 % vom BAFA gefördert.

Privater Träger · Kindertagesstätte · MFH

Kindertagesstätte in MFH, Berlin-Schöneweide

Umfangreiche energetische Beratung vor Ort, Erstellung einer gutachterlichen Stellungnahme. Weiterführende Beratung zu Luft-Luft-Wärmepumpen und auf Heizbetrieb optimierten Klimageräten sowie zu PV-Anlagen und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.

Ratgeber

Wissen für Eigentümer & Verwalter

Praxisnahe Artikel zu Förderung, Sanierung, Heizungstausch und Bauschäden — verständlich erklärt vom Experten.

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Preise

Transparente Honorare

Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise inkl. 19 % MwSt. Viele Beratungen in Zusammenhang mit Energieberatung können unter bestimmten Bedingungen vom BAFA zu 50 % gefördert bzw. rückerstattet werden — Ihr Eigenanteil kann damit deutlich geringer ausfallen.

Energieberatung, Förderung & Sanierung
Initiale mündl. Energieberatung EFH vor Ortab 350 €inkl. 19 % MwSt.
Initiale mündl. Energieberatung WEG / Hausverwaltung vor Ortab 480 €inkl. 19 % MwSt.
Fördergeldbeantragung EFH für 1 Gewerk (bis Bewilligungsbescheid)ab 350 € gesamt, davon ab 175 € Eigenanteil inkl. 19 % MwSt. — BAFA erstattet 50 %
Fördergeldservice EFH für 1 Gewerk (nach Bescheid bis Auszahlung)auf Anfrage
Energieberatung / iSFP2.000 € gesamt, davon ca. 1.350 € Eigenanteil inkl. 19 % MwSt. — BAFA erstattet 650 €
Baubegleitung EFH Fenstertauschab 900 € gesamt, davon ab 450 € Eigenanteil inkl. 19 % MwSt. — BAFA erstattet 50 %
Baubegleitung EFH Dachsanierungab 1.500 € gesamt, davon ab 750 € Eigenanteil inkl. 19 % MwSt. — BAFA erstattet 50 %
Baubegleitung EFH Fassadendämmungab 1.500 € gesamt, davon ab 750 € Eigenanteil inkl. 19 % MwSt. — BAFA erstattet 50 %
Baubegleitung EFH Geschossdecke / Kellerdeckeab 800 € gesamt, davon ab 400 € Eigenanteil inkl. 19 % MwSt. — BAFA erstattet 50 %
KfW-Effizienzhaus-Betreuung — Eigenanteil 50 %auf Anfrage
Energieaudit DIN 16247auf Anfrage
Sachverständigenleistungen & Schadensanalyse
Hauskaufberatung EFH vor Ortab 460 €inkl. 19 % MwSt.
Kurze Gutachterliche Stellungnahme Bauschaden EFH inkl. Vor-Ort-Terminab 850 €inkl. 19 % MwSt.
Schimmelpilzberatung vor Ort inkl. 3 Proben & Labor & Stellungnahmeab 1.100 €inkl. 19 % MwSt.
Ausführliches Privatgutachtenauf Anfrage
→ Alle Preise & Details ansehen

FAQ

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Fördergeld, BAFA/KfW-Anträge, iSFP und Baubegleitung.

Fragen rund um Fördergeld

Das erste telefonische Gespräch ist bei uns immer kostenlos und unverbindlich — in der Regel ca. 15 Minuten. Das ist für uns selbstverständlich, weil wir glauben, dass Sie zunächst verstehen müssen, was wir tun und ob wir der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen sind — bevor Sie irgendeine Verpflichtung eingehen.

Sie schildern uns kurz Ihr Objekt und Ihr Anliegen. Wir hören zu, stellen gezielte Rückfragen und erklären Ihnen ehrlich, welche Leistung für Ihre Situation sinnvoll ist — und welche nicht. Wenn wir nicht der richtige Ansprechpartner sind, sagen wir das ebenfalls offen.

Dieses Prinzip spiegelt unsere Arbeitsweise insgesamt wider: Wir sind unabhängig, nicht an Handwerker oder Hersteller gebunden, und haben kein Interesse daran, Ihnen etwas zu verkaufen, das Sie nicht brauchen.

Unser Büro befindet sich in Wildau. Wir betreuen Projekte in der gesamten Region Berlin und Brandenburg — bei größeren Projekten auch darüber hinaus.

Wir sind vollständig unabhängig von Herstellern und Handwerksbetrieben. Aus unserem gewachsenen Netzwerk können wir bei Bedarf zuverlässige Firmen empfehlen — es besteht aber keinerlei finanzielle Verbindung.

Ja. Wir sind als Energieberater für Wohn- und Nichtwohngebäude (DENA) sowie für Energieaudits nach DIN 16247 zugelassen und beraten Gewerbetreibende, Industrieunternehmen, Kommunen und Gemeinden.

Ja, genau dafür gibt es unseren Fördergeldservice. Wichtig: Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Idealerweise nehmen Sie den Kontakt zu uns auf, bevor die Firma beauftragt wird. Sofern Sie bereits eine Anzahlung geleistet haben, ist die Förderung nicht mehr möglich — da können auch wir nicht mehr helfen. Nehmen Sie bitte Kontakt auf, bevor der Auftrag erteilt wird. Im Rahmen unseres Fördergeldservices prüfen wir, ob das Angebot den Fördergeldrichtlinien entspricht und auch tatsächlich gefördert werden kann.

Das hängt von der Maßnahme ab. Einzelmaßnahmen werden vom BAFA mit 15 % bezuschusst; sofern ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorhanden ist, erhöht sich die Förderquote sogar auf 20 %. Beim Heizungstausch sind bis zu 70 % möglich. Unsere Beratungsleistung selbst kann in der Regel zu 50 % vom BAFA oder KfW gefördert werden — sofern wir Ihr Mandat für die Energieberatung und Baubegleitung oder den Fördergeldservice haben und Sie eine förderfähige energetische Sanierung durchführen.

Immer, wenn Sie mehrere Maßnahmen über die nächsten Jahre planen. Der iSFP gibt Ihnen Planungssicherheit, sichert den iSFP-Bonus (15 → 20 %) auf alle Folge-Maßnahmen und wird selbst mit 50 % gefördert (max. 650 € beim Ein-/Zweifamilienhaus).

Ab drei Wohneinheiten liegt der BAFA-Zuschuss bei max. 850 € (plus einmalig bis zu 250 € für die Vorstellung in der Eigentümerversammlung); darüber hinaus erhöht er sich nicht mehr. Demgegenüber steigt mit Gebäudgröße und Anzahl der Wohneinheiten der Bearbeitungsaufwand. Für ein Objekt mit 40 Wohneinheiten rechnen Sie mit mehreren tausend Euro Bearbeitungskosten — demgegenüber bleibt die Förderhöhe limitiert.

Für eine WEG, die noch völlig unschlüssig ist, ob sie überhaupt das Geld für eine Sanierungsmaßnahme aufbringen kann, bietet sich eine freie Beratung mit 30–50 Seiten Umfang ab 1.000 € netto zzgl. MwSt. besser an. Ein iSFP enthält leider nur einen Textteil von 1–2 Seiten gemäß BAFA-Vorgaben.

Der iSFP lohnt sich immer bei größeren geplanten Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, da er die Förderquote von 15 % auf 20 % steigert und zusätzlich das Budget von 30.000 € pro Wohneinheit auf 60.000 € pro Wohneinheit erhöht.

Sofern die WEG nur beabsichtigt, die Heizung mit Fördergeld zu tauschen oder Fernwärme anzuschließen, verbessert der iSFP die mögliche Fördergeldhöhe leider nicht. Auch hier ist es für WEG's in der Regel sinnvoller, auf eine freie Beratung auszuweichen.

Alle Beratungskosten für freie Energieberatungen können zu 50 % rückwirkend gefördert werden, sofern sich die WEG entschließt „irgend“ eine förderfähige Sanierungsmaßnahme umzusetzen und dabei Fördergeld in Anspruch nimmt. Dies geht teilweise sogar Jahre später — sofern die Fördergeldbedingungen erhalten bleiben … was ungewiss ist.

Wie ein iSFP konkret aussieht, zeigt unser anonymisierter Muster-Sanierungsfahrplan.

Eine energetische Baubegleitung stellt sicher, dass die geplanten Sanierungsmaßnahmen auch tatsächlich normgerecht und qualitätsgesichert ausgeführt werden. Sie ist außerdem Voraussetzung für bestimmte KfW-Förderungen (z. B. KfW-Effizienzhaus) und wird vom BAFA zu 50 % gefördert. Besonders wichtig ist sie, wenn Sie selbst nicht vor Ort sein können oder kein baufachliches Wissen mitbringen — wir übernehmen die Kontrolle in Ihrem Interesse: von der Vorabprüfung über die Ausführungskontrolle bis zur technischen Abnahme.

Ein Beispiel aus der Praxis:
Ein Kunde möchte das Dach seines EFH (Baujahr ca. 1980) neu ausbauen und dämmen. Wir prüften die Substanz vorab: Ist eine Unterspannbahn vorhanden? Wenn ja — ist diese noch intakt? Welche Restlebensdauer ist zu erwarten? Ohne eine funktionierende Unterspannbahn kann die Dämmung nicht trocken bleiben.

Im Beispiel unseres Kunden war die Unterspannbahn entgegen unserer Erwartung vorhanden und in gutem Zustand. Einer Dachdämmung von innen stand nichts entgegen. Gleichzeitig haben wir eine geeignete Dampfbremse und einen diffusionsoffenen Dämmstoff zur Vermeidung von Folgeschäden empfohlen.

Bei älteren Gebäuden sind häufig keine Unterspannbahnen verbaut — und damit keine guten Voraussetzungen für eine Zwischensparrendämmung vorhanden. Dies ist vielen Hausbesitzern nicht bewusst. Unsere Beratung und Inaugenscheinnahme hilft vorab, die richtigen Entscheidungen zu treffen und mit realistischen Kostenannahmen zu starten.

Bei einer defekten oder nicht vorhandenen Unterspannbahn muss in der Regel die gesamte Dacheindeckung erneuert werden, um gleichzeitig eine neue Unterspannbahn auf den Sparren zu verlegen. Unsere Baubegleitung beinhaltet auf Wunsch daher auch vorab Bauteiluntersuchungen und eine weitergehende Analyse des Bestandes auf Eignung für die geplante Dämmmaßnahme. Durch unsere Begleitung helfen wir Kunden, die richtige Investitionsentscheidung zu treffen.

Ohne eine Baubegleitung und Vorabuntersuchung hätte der Kunde vermutlich eine preiswerte Firma beauftragt und sein Dach von innen ausgebaut — ohne vorhandene Unterspannbahn. Eine Zwischensparrdämmung und ein Dachausbau von innen ohne vorhandene Unterspannbahn stellt einen eklatanten Baumangel dar, der meist dazu führt, dass die gesamte Konstruktion innerhalb weniger Jahre durchfeuchtet. Diesen Schaden konnten wir dem Kunden ersparen. Zusätzlich hat der Kunde auf unsere fachliche Empfehlung eine Dampfbremse installiert, die dazu beiträgt, dass die Dämmung auch nicht durch feuchte Raumluft durchfeuchtet wird. Nun hat der gesamte Aufbau ein langes Leben vor sich.

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